Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport; Im Kleinfeld 47 a


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Bebauungsplan: Kleinfeld IV/Aich

Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.12.2020 wird verwiesen. Damals wurde mittels einer formlosen Anfrage vom Antragsteller abgeklärt ob die Bebauung des Grundstücks mit einem Einfamilienhaus möglich ist. Im Bebauungsplan ist auf dem Grundstück eine Doppelhaushälfte vorgesehen. Damals wurde beschlossen, dass dem Antragsteller die Genehmigung eines Einfamilienhauses auf einer Doppelhaushälften-Parzelle in Aussicht gestellt wird.
Nun wurde der Bauantrag eingereicht. Geplant ist, wie bereits abgeklärt ein Einfamilienhaus. Dieses soll 7 m breit und 11,5 m lang werden. Die Wandhöhe soll 5,56 m betragen. Das Dach soll als Satteldach mit einer Neigung von 10° ausgeführt werden. Im Nordosten ist ein Carport vorgesehen. Dieser ist mit einem Pultdach geplant und soll 6,39 m breit und 6,63 m lang werden. Die mittlere Wandhöhe des Carports soll 2,7 m betragen.

Stellplätze sind mit dem Carport ausreichend nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Mindestgröße der Grundstücke für Einzelhäuser beträgt 500 m². Das Grundstück hat eine Größe von 365 m².
  • Das Wohnhaus und der Carport liegen zum Teil außerhalb der vorgesehenen Baugrenzen
  • Die Dachneigung der Wohnhäuser ist im B-Plan auf 36°-42° beschränkt, das geplante Gebäude hat eine Dachneigung von 25°.
  • Die Wandhöhe ist auf 4,30 m beschränkt. Das geplante Gebäude hat eine Wandhöhe von 5,24 m.

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Dezember 2020 wurde bereits das gemeindliche Einvernehmen für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus in Aussicht gestellt, darum stellt die Abweichung in Bezug auf die Grundstücksgröße und die Baugrenzenüberschreitung kein Hindernis dar. Um im offenen Dachstuhl eine ausreichende Wohnfläche zu gewährleisten ist die Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe um 0,9 m und die Reduzierung der festgesetzten Dachneigung unumgänglich. Das geplante Einfamilienhaus steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen ist städtebaulich durchaus vertretbar und beeinflusst nachbarliche Belange nicht.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2021 12:03 Uhr