Neubau Mehrfamilienwohnhaus mit 7 WE, 4 Garagen, 3 Carports und 7 Stellplätzen; Unterwerkstraße 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

In der Unterwerkstr. 4 soll das bestehende Einfamilienhaus abgerissen werden. Für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten wurde ein Bauantrag eingereicht. Der Baukörper soll 16,24 m lang und 13,99 m breit werden. Die Wandhöhe soll 6,40 m im Osten zur Straßenseite betragen. Das Dach ist als Walmdach mit einer Neigung von 36° geplant. Im Westen sollen zwei Dachgauben errichtet werden. Durch diese sollen die beiden Wohnungen im Dachgeschoss ebenfalls einen Außenbereich erhalten. Im Erdgeschoss sind 3, im Obergeschoss und im Dachgeschoss sind jeweils 2 Wohnungen geplant.
Die Garagen und Carports sollen jeweils ca. 6 m lang und 2,95 m hoch werden. Als Dach sollen hier Flachdächer entstehen. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden (und sind gem. neuer BayBO auch nicht mehr zwingend vorzulegen).

Mit 14 Stellplätzen (4 Garagen, 3 Carports und 7 Außenstellplätze) sind ausreichend Stellplätze nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück befindet sich im Innenbereich. Nach § 34 BauGB muss hier das Einfüge-Gebot beachtet werden. Nördlich angrenzend an das betroffene Grundstück ist bereits ein Mehrparteienhaus mit 6 Wohneinheiten vorhanden. Dieses Grundstück ist um 10 % größer als das Grundstück des Antragsstellers. Trotz des kleineren Grundstücks wären 6 Wohneinheiten aus Sicht der Verwaltung noch vertretbar.
Die Abstandsflächen wurden mit der neuen Regelung nach der BayBO, nicht nach der Satzung des Marktes Altdorf berechnet und können somit nicht ganz eingehalten werden. Die ersten Entwürfe des Bauvorhabens hat die Verwaltung bereits im April, vor dem Erlass der Satzung erhalten. Die Antragsteller bitten darum, von der Abstandsflächensatzung zu befreien. Als Vorschlag wären 0,8 H anstatt wie in der Satzung festgelegt 1 H zu unterbreiten. 
Exkurs zur Satzung: Unser Satzung (basierend auf Empfehlung Gemeindetag) stellt ein „Mehr“ zur alten Regelung dar, da nach neuem Abstandsflächenrecht die komplette Giebelfläche (altes Recht ohne Giebelfläche, nur Wandhöhe mit Schnittpunkt Dachhaut) mit angerechnet wird, dies war im alten Recht nicht der Fall. Dahingehend sollte die Satzung angepasst werden. 
Um den Straßenraum optisch nicht einzuengen sollten die Garagen nach hinten an die Grundstücksgrenze verlegt werden.
Es handelt sich um ein Einfamilienhaus-/Doppelhaushälften-Gebiet mit hoher Durchgrünung. Nach der vorliegenden Planung würde das Grundstück eine Versiegelung von 72 % der gesamten Grundstücksfläche (gesamt 810 m², davon Grundfläche Wohnhaus 227 m², Nebengebäude mit Beläge 361 m²) aufweisen.
Zur Abmilderung des hohen Versiegelungsgrades sollten die Stellplätze mit Schotterrasen ausgebildet werden, sowie Gehölzpflanzungen erfolgen. Hierzu sollte ein Freiflächengestaltungsplan gefordert werden.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 
Die Wohneinheiten müssen auf 6 WE reduziert werden. Von der Abstandsflächensatzung kann um 0,2 abgewichen werden. Somit betragen die Abstandsflächen 0,8 H. 
Die Garagen sind im hinteren Teil des Grundstücks anzuordnen. 
Der hohe Versiegelungsgrad ist zu minimieren: Die Stellplätze sind mit Schotterrasen zu belegen. An der Straßenseite sind zwei Bäume und in den Grünflächen heimische Gehölze (keine Koniferen) zu pflanzen. Dem neu einzureichenden Antrag ist hierfür ein Freiflächengestaltungsplan beizulegen.

Beschluss

Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 
Die Wohneinheiten müssen auf 6 WE reduziert werden. Von der Abstandsflächensatzung kann um 0,2 abgewichen werden. Somit betragen die Abstandsflächen 0,8 H. 
Die Garagen sind im hinteren Teil des Grundstücks anzuordnen. 
Der hohe Versiegelungsgrad ist zu minimieren: Die Stellplätze sind mit Schotterrasen zu belegen. An der Straßenseite sind zwei Bäume und in den Grünflächen heimische Gehölze (keine Koniferen) zu pflanzen. Dem neu einzureichenden Antrag ist hierfür ein Freiflächengestaltungsplan beizulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 17.08.2021 09:14 Uhr