Förderprogramm zur Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten in Schulen und Kindertagesstätten


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Die Staatsregierung hat mit Beschlüssen vom 29. Juni und 6. Juli 2021 ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem die kommunalen und privaten Schulaufwandsträger bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in ihren Einrichtungen finanziell unterstützt werden sollen.
Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten sowie von dezentralen Lüftungsanlagen für alle Klassen- und Fachräume an den Schulen sowie in allen Gruppen- und Funktionsräumen in Kindertageseinrichtungen. 
Gefördert wird die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten und dezentralen Lüftungsanlagen im Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis einschließlich 30. Juni 2022. Dahinter steht das für die Träger rechtlich nicht verpflichtende Ziel bis zum Schulstart im September 2021 Schulen und Kindertagesstätten entsprechend auszustatten.
Die mobilen Luftreinigungsgeräte müssen mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien arbeiten. Andere Technologien sind nicht förderfähig. 
Die technischen Anforderungen seitens des Ministeriums sind zu beachten(Anlage1)
Gefördert wird nur die Gerätebeschaffung. Betriebs-, Wartungs-, Planungs- und Personalkosten werden nicht gefördert. Der staatliche Förderanteil liegt bei bis zu 50%, der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 €, unabhängig von der Anzahl zu installierender Geräte.
Eine Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für die entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben anderweitige Mittel des Freistaates Bayern oder des Bundes, hierunter fällt insbesondere, wenn eine Räumlichkeit bereits nach der Schulförderrichtlinie gefördert wurde, oder eine Förderung erfolgt ist oder beantragt wurde.
Das bedeutet für den Markt Altdorf, dass nach dieser Richtlinie die bereits geförderten Räume der Mittelschule Altdorf, Kindergarten St. Josef in Altdorf, Kindergarten St. Michael in Pfettrach und die Kinderkrippe Apfelbäumchen nicht gefördert werden. Diese Gebäude sind bereits mit dezentralen Lüftungsanlagen ausgestattet.
Allerdings scheidet dadurch auch die Förderung der bestehenden Klassenzimmer der Grundschule aus, da hierfür bereits im Rahmen der laufenden Baumaßnahme Mittel für dezentrale Lüftungsanlagen in den Klassenzimmern bewilligt wurden. 
Einige Räume werden jedoch im Zuge der Baumaßnahme nicht mit Lüftungsanlagen ausgestattet (Anlage2). Hierfür käme also eine Förderung in Frage.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass bereits im vergangenen Jahr eine Bestandsaufnahme der Klassenräume erfolgte und ein Lüftungskonzept durch die Verwaltung in Abstimmung mit der Schule erarbeitet wurde. In dem Zuge wurden bei einigen Räumen die Möglichkeit der Fensterlüftung verbessert, sowie bei einem Raum (ohne adäquate Belüftung) eine dezentrale Außenlüftung installiert. Dadurch war bereits zum Herbst letzten Jahres grundsätzlich eine gute Belüftungsmöglichkeit aller Klassenräume der Grundschule gegeben.
Eine erste Bedarfsanalyse auf Basis der derzeit verfügbaren Vorgaben/Richtlinien des Staatsministeriums ergäbe für den Markt Altdorf folgende geschätzte Kosten für den Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte für die Räume der Grundschule.
Variante
Einrichtung
KR
BR
Anzahl Lüftungsgeräte
EP ca. 4.000,-€ brutto
Wartungskosten jährlich ca. 500,-€ brutto
max. ca. Zuwendung €
A
Grundschule saniert
18

18
72.000,-
9.000,-
0,-
B
Grundschule nur Altbau (70er Jahre)
11

11
44.000,-
5.500,-
0,-

Grundschulräume ohne Lüftung nach Sanierung

5
5
20.000,-
2.500,-
8.750,-

Hort 
5
2
7
28.000,-
3.500,-
12.250,-

Ganztagsschule
4

4
16.000,-
2.000,-
7.000,-
C
Zwischensumme GS/Hort/GTS ohne Lüftung nach Sanierung
9
7
16
64.000,-
8.000,-
28.000,-
D
GS alt
3

3
12.000,-
1.500,-
0,-

CO 2 Ampeln 


12 x 260,-€
3.120,-


D
Zwischensumme GS alt/MFG



15.120,-


KR=Klassenzimmer/Gruppen-      BR=anderer Betreuungsraum          EP=Einheitspreis brutto pro Gerät Ansatz Bay.Städt

Variante A:
Ausstattung aller 18 Klassenzimmer mit mobilen Lüftungsgeräten. Bei einer Investition durch den Markt Altdorf in Höhe von ca.72.000,00€ ist diese Maßnahme nicht förderfähig da die geplante dezentrale Lüftungsanlage bereits gefördert wird. 
Die Wartungskosten werden auf jährlich ca.9.000,-€ brutto geschätzt.
Variante B:
Ausstattung von 11 Klassenzimmer im Altbau der Grundschule mit mobilen Lüftungsgeräten. Bei einer Investition durch den Markt Altdorf in Höhe von ca.44.000,00€ ist diese Maßnahme nicht förderfähig da die geplante dezentrale Lüftungsanlage bereits gefördert wird. 
Die Wartungskosten werden auf jährlich ca.5.500,-€ brutto geschätzt.
Variante C:
Bei einer Investition durch den Markt Altdorf in Höhe von ca.64.000,00€ für den GS/Hort/Ganztagsklassenbereich wäre ein Förderbetrag von max. 31.500,00€ möglich. Diese Variante stattet alle Räume mit mobilen Lüftungsgeräten aus, für die mit Fertigstellung der Sanierung keine dezentrale Lüftungsanlage geplant war.  
Die Wartungskosten werden auf jährlich ca.8.000,-€ brutto geschätzt.
Variante D:
Ausstattung des Untergeschosses im Altbau durch Beschaffung von drei mobilen Lüftungsgeräten. Die Anschaffung von CO 2 Ampeln (ca. 260,-€ EP) in den noch verbleibenden 8 Klassenzimmern im Altbau, die auf einen niedrigen CO2 Gehalt in der Luft hinweist und die Lehrer an das Lüften erinnert. Vorziehen des Einbaus der dezentralen Lüftungsanlage im MFG (OG) für drei Klassenzimmer. Beschaffung von vier CO 2 Ampeln für die Ausweichklassenzimmer im MFG. 
Bei einer Investition durch den Markt Altdorf in Höhe von ca. 15.120,00€ ist diese Maßnahme nicht förderfähig.
Die Wartungskosten werden auf jährlich ca.1.500,-€ brutto geschätzt.

Sämtliche Klassenräume der Grundschule erhalten eine dezentrale Lüftungsanlage im Zuge der Baumaßnahme. D.h. ab dem Schuljahr 2022/23 ist durch den Bezug des Neubaus jedes Klassenzimmer mit einer dezentralen Lüftungsanlage ausgestattet. Etwaige angeschaffte Geräte werden dann dort nicht mehr gebraucht.

Die Bedarfsanalyse für die Kindertageseinrichtungen brachte folgendes Ergebnis:
Einrichtung
GR
SR
BR
Anzahl Lüftungsgeräte
EP ca. 4.000,-€ brutto
Wartungskosten jährlich ca. 500,-€ brutto
max. ca. Zuwendung €
Kinderhaus Kunterbunt
3

2
5
20.000,-
2.500,-
8.750,-
Kinderkrippe Schatzkiste
2
1

3
12.000,-
1.500,-
5.250,-
Kindergarten Eugenbach
3

1
4
12.000,-
2.000,-
7.000,-
Kinderkrippe Apfelbäumchen


2
2
8.000,-
1.000,-
3.500,-
Hort Containeranlage
7

1
8
32.000,-
4.000,-
14.000,-
Zwischensumme Kitas
15
1
6
22
88.000,-
11.000,-
38.500,-
GR=Gruppenraum        SR=Schlafraum   BR=anderer Betreuungsraum          EP=Einheitspreis brutto pro Gerät Ansatz Bay. Städtetag
Dies sind reine Gerätebeschaffungskosten, Betriebs-, Wartungs-, Planungs-, Lieferungs- und Personalkosten werden nicht gefördert.
Die Wartungskosten für die Kitas werden auf jährlich ca.11.000,-€ brutto geschätzt.
Der staatliche Förderanteil liegt bei bis zu 50%, der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 €, unabhängig von der Anzahl zu installierender Geräte.
Bei einer Investition durch den Markt Altdorf in Höhe von ca. 88.000,00€ brutto für den Bereich der Kitas wäre ein Förderbetrag von maximal 38.500,00€ möglich. 
Haushaltsmittel sind nicht vorhanden.

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag für Variante D im vorgestellten Kostenrahmen zu erteilen.
Der Haushaltsmittelüberschreitung wird für diese Maßnahme die Zustimmung erteilt.
Von einer Ausstattung der Kindertagesstätten wird abgesehen.

Beschluss

Der Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag für Variante D im vorgestellten Kostenrahmen zu erteilen.
Der Haushaltsmittelüberschreitung wird für diese Maßnahme die Zustimmung erteilt.
Von einer Ausstattung der Kindertagesstätten wird abgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.08.2021 09:14 Uhr