Anpassung der Richtlinien und der Gebührenordnung für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Marktgemeinderates, 27.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 20. Sitzung des Marktgemeinderates 27.07.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Stanglmaier den musikalischen Leiter der Villa Musica, Herrn Andreas Csok. 
Bereits seit längerer Zeit steht eine Überarbeitung des Gebührensystems der Villa Musica an, durch die sowohl die Einnahmesituation der Einrichtung nachhaltig verbessert werden soll, als auch eine Vereinfachung der Verwaltungsabläufe bei der Gebühreneinziehung angestrebt wird.
Herr Csok hat hierzu Eckpunkte erarbeitet, die am 15.07.2021 mit Vertretern der Fraktionen besprochen wurden.
Auf Grundlage dieser Eckpunkte wurden die „Richtlinien für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf in der Villa Musica“ und die „Gebührenordnung für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf in der Villa Musica“ überarbeitet. Die Entwürfe beider Dokumente wurden den Mitgliedern des Gremiums über das Ratsinformationssystem vorab zur Verfügung gestellt.
Die Kernpunkte des neuen Gebührensystems, die von Herrn Csok nochmals erläutert wurden, sind:
  • Umstellung von Semester auf volles Unterrichtsjahr
  • Umstellung von Gebühren je Unterrichtseinheit auf feste Monatsgebühren, die für zwölf Monate zu entrichten sind
  • Reduzierung der Fälle, in denen Gebühren wg. Unterrichtsausfall erstattet werden
  • Zuschlag für Schüler der Villa Musica, die ihren Hauptwohnsitz nicht im Gemeindegebiet Altdorf haben
  • Ermäßigung der Gebühren für Schüler der Villa Musica, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für Auszubildende/Studenten nach dem 21. Lebensjahr auf Nachweis
Aufgrund der Anpassungen in der Gebührenordnung soll den Schülern ein dreiwöchiges Sonderkündigungsrecht zum Schuljahresbeginn eingeräumt werden.
Da wegen der Änderung des Gebührensystems die Richtlinie und die Gebührenordnung grundlegend überarbeitet werden mussten, wurden auch einige weitere Punkte geändert bzw. neu aufgenommen, die aus Sicht von Herrn Csok bedeutsam sind und geregelt werden müssen. Dies sind insbesondere:
  • Verankerung der Möglichkeit, den Unterricht in bestimmten Situationen auch als Online-Unterricht zu halten
  • Regelung zur Aufsichtspflicht für Minderjährige der Lehrkräfte
  • Regelungen zum Gesundheitsschutz

Im Anschluss an seine Ausführungen beantwortete Herr Csok Fragen der Mitglieder des Marktgemeinderats.

Beschlussvorschlag

Die „Richtlinien für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf in der Villa Musica“ und die „Gebührenordnung für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf in der Villa Musica“ werden in der vorgelegten Fassung beschlossen und treten zum 01.09.2021 in Kraft. Sämtliche früheren Fassungen der beiden Regelungswerke werden mit Wirkung vom 01.09.2021 aufgehoben.

Beschluss

Die „Richtlinien für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf in der Villa Musica“ und die „Gebührenordnung für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf in der Villa Musica“ werden in der vorgelegten Fassung beschlossen und treten zum 01.09.2021 in Kraft. Sämtliche früheren Fassungen der beiden Regelungswerke werden mit Wirkung vom 01.09.2021 aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2021 09:09 Uhr