Vorberatung zu einer möglichen Feuerwehrbedarfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Marktgemeinderates, 27.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 20. Sitzung des Marktgemeinderates 27.07.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Gemeinden haben nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) den abwehrenden Brandschutz als Pflichtaufgabe für die Bevölkerung sicherzustellen. Darüber hinaus, haben sie Sorge dafür zu tragen, dass technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird. Hierzu haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten (Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG). 
Um objektiv feststellen zu können, wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet sind und ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden kann, ist es sinnvoll, vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandene Infrastruktur der Feuerwehren zu erfassen und zu analysieren. Das geeignete Instrument hierfür ist die Feuerwehrbedarfsplanung. Um eine ausreichende Berücksichtigung des örtlichen Gefahrenpotentials und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen nach der Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG grundsätzlich alle Gemeinden einen solchen Bedarfsplan aufstellen.
Im Landkreis Landshut haben beispielsweise die Gemeinden Tiefenbach, Vilsheim, Weihmichl und Ergolding einen FW-Bedarfsplan erstellt. Die Rückmeldungen der Gemeinden waren auf Nachfrage durchwegs positiv.  
Auch von Seiten der Regierung und der Kreisbrandinspektion wird eine Erarbeitung befürwortet.

Beschlussvorschlag

Für den Markt Altdorf soll ein Feuerwehrbedarfsplan erstellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt hierfür Angebote von geeigneten Planungsbüros einzuholen.

Beschluss

Für den Markt Altdorf soll ein Feuerwehrbedarfsplan erstellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt hierfür Angebote von geeigneten Planungsbüros einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2021 09:09 Uhr