Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und Tiefgarage - Gebäude Nr. 4; Querstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bebauungsplan: Querstraße
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Querstraße“ wurde in der Marktgemeinderatssitzung vom 19.01.2021 gefasst. Die Anträge der einzelnen Häuser (4 bis 8) gingen am 03.09.2021 bei der Verwaltung ein.
Das Gebäude Nr. 4 überschreitet die festgesetzten Wohneinheiten. Im Bebauungsplan sind 4 Wohneinheiten festgesetzt, beantragt werden 5. Die restlichen Vorgaben des Bebauungsplans sind eingehalten.
Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden. Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die insgesamt vorgeschriebenen 30 Wohneinheiten wurden eingehalten. In Gebäude 7 werden anstatt der festgesetzten 5 Wohneinheiten nur 4 verwirklicht. Aufgrund der Abweichung vom Bebauungsplan bei Gebäude 4 ist ein Genehmigungsverfahren über das Landratsamt Landshut durchzuführen. Der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens steht nichts entgegen.
Beschlussvorschlag
Dem Bauantrag mit seiner Abweichung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Bauantrag mit seiner Abweichung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.11.2021 15:29 Uhr