Ersatzbau eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung; Schlesierstr. 17


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Bebauungsplan: Rossweide Überarbeitung II Teilbereich WA

Das derzeit bestehende Einfamilienhaus soll abgerissen werden. Stattdessen soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage und einer über der Garage liegenden Einliegerwohnung errichtet werden. Das Wohnhaus soll 10,24 m breit und 11,61 m lang werden. Es sollen zwei Vollgeschosse entstehen. Die Wandhöhe soll 6,80 m (Bezugspunkt zum Straßenniveau) betragen. Südwestlich angrenzend ist eine Terrasse geplant, Im Obergeschoss an der westlichen Fassade ein Balkon, welcher vom Bad aus zu erreichen wären. Für das Wohnhaus ist ein Kellergeschoss vorgesehen.
Östlich angrenzend an das Wohnhaus wäre die Doppelgarage vorgesehen. Diese soll 6,75 m breit und 9 m lang werden. Im Obergeschoss ist mit derselben Grundfläche der Garage eine kleine Einliegerwohnung geplant. Der Eingang zur Einliegerwohnung erfolgt von der Südseite über eine Außentreppe. Die Wandhöhe beträgt der Garage beträgt im Norden 4,85 m und im Süden 7,72 m.
Die Dächer des Wohnhauses und der Garage sollen jeweils als Satteldach mit einer Neigung von 28° ausgeführt werden.

3 Stellplätze sind nachgewiesen, 4 Stellplätze wären laut der Stellplatzsatzung erforderlich.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig nachgewiesen.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Das bestehende Wohnhaus ist mit I+D errichtet worden und aufgrund dessen auch mit einer Wandhöhe von 4,80 m im Bebauungsplan festgesetzt. Die beantragte und gewünschte Wandhöhe beträgt aufgrund von II+D 6,80 m.
  • Die Wandhöhe bei Garagen ist auf 3,00 m festgesetzt. Im Bauantrag beträgt die Wandhöhe der Garage auf Grund der darüber liegenden Einliegerwohnung im Süden 7,72 m und im Norden 4,85 m.
  • Die Wandhöhe bei Nebengebäude (Terrassenüberdachung) ist mit 3,00 m festgesetzt. Ebenfalls soll die Dachneigung bei einem Pultdach mind. 8° betragen. Im Bauantrag beträgt die Wandhöhe bei der Terrassenüberdachung 3,09 m und die Dachneigung des Terrassendachs 5°
  • Die Garage überschreitet die Baugrenze minimal
  • Die Firstrichtung soll um 90° gedreht werden

Abweichung von der Stellplatzsatzung:
  • Für zwei Wohneinheiten sind nach der Stellplatzsatzung des Marktes Altdorf 4 Stellplätze nachzuweisen. Hier werden 3 Stück nachgewiesen.

Abweichung von der Abstandsflächensatzung:
  • Auf die in der Abstandsflächensatzung festgesetzten 1 H soll verzichtet werden. Die Berechnung soll nach der aktuellen Fassung der BayBO mit 0,4 H erfolgen.

Stellungnahme der Verwaltung:
  • Den Abweichungen vom Bebauungsplan kann zugestimmt werden. Die Erhöhung der Wandhöhe ist durch das zweite Vollgeschoss erforderlich.
Die Wandhöhe der Garage muss durch die Einliegerwohnung überschritten werden. Die Terrasse befindet sich auf Fußbodenniveau, dementsprechend wird die Wandhöhe überschritten und das Terrassendach von der Neigung her angepasst. Die Überschreitung der Baugrenze fällt nicht ins Gewicht.
Die Drehung der Firstrichtung ist aufgrund einer gewünschten PV-Anlage erforderlich.
  • Aufgrund der sehr kleinen Einliegerwohnung könnte auf den 4. Stellplatz verzichtet werden. Allerdings sollte dieser mit einem Geldbetrag in Höhe von 5.000 € nach der Stellplatzsatzung abgelöst werden.
  • Wie bereits bei ehemaligen Bauanträgen erwähnt, stellt die Abstandsflächensatzung des Marktes Altdorf eine Schlechterstellung des Bauherrn dar. Die Abstandsflächen von 0,8 H sind einzuhalten.
Im Bebauungsplan ist für ein Einzelhaus eine Mindestgrundstücksgröße von 450 m² vorgesehen, die geplante Grundstücksgröße beträgt 543 m². Die FOK-Erdgeschoss entspricht ebenfalls den im Bebauungsplan festgelegten 394,80 m ü.N.N.
Das Grundstück liegt im Überschwemmungsbereich. Die Beurteilung der Bebaubarkeit in diesem Maße nimmt die Wasserrechtsabteilung des Landratsamtes Landshut zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut vor.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Abstandsflächen müssen auf 0,8 H angepasst werden. Für den 4. Stellplatz ist ein Ablösevertrag mit einem Geldbetrag in Höhe von 5.000€ zu schließen, dies entfällt, wenn der 4. Stellplatz nachgewiesen wird.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Abstandsflächen müssen auf 0,8 H angepasst werden. Für den 4. Stellplatz ist ein Ablösevertrag mit einem Geldbetrag in Höhe von 5.000€ zu schließen, dies entfällt, wenn der 4. Stellplatz nachgewiesen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.11.2021 15:29 Uhr