Errichtung einer Doppelgarage mit Geräteabstellfläche; Höfenstr. 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Im nordwestlichen Grundstückseck soll eine Doppelgarage mit Anbau als Abstellfläche (Fahrräder, Mülltonnen) errichtet werden. 
Die Länge des Bauvorhabens 10,25 m und die Breite 6,17 m betragen. Die Wandhöhe würde 3,00 m, zur Leithenstraße (nördlich) aufgrund des Geländeverlaufs allerdings nur 2,43 m betragen. 
Das Dach soll als Flachdach mit Gefälle errichtet werden.

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschrift ihre Zustimmung erteilt. Der westlich angrenzende Nachbar hat aufgrund der überlangen Grenzbebauung die Abstandsfläche des Bauvorhabens übernommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da das Bauvorhaben die Grenze der 50 m² nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) BayBO überschreitet, ist ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Unter 50 m² wäre das Vorhaben verfahrensfrei. Das Wohnhaus hat derzeit keine Unterstellmöglichkeit für PKW’s, eine Garage würde dies schaffen. Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt, der betroffene Nachbar hat die Abstandsflächen übernommen. Rechtlich steht einer Zustimmung nichts im Wege.  

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.11.2021 15:29 Uhr