Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 05.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 06.12.2016 hat der Marktgemeinderat die Zuständigkeit für die Festsetzung und Änderung des kalkulatorischen Zinssatzes gemäß Art. 32 Abs. 2 GO an den Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss als beschließenden Ausschuss übertragen.
Kalkulatorische Zinsen sind betriebswirtschaftlich betrachtet Kosten der Kapitalnutzung. Sie stellen das Entgelt für das im Anlagevermögen des Marktes Altdorf, insbesondere seinen kostenrechnenden Einrichtungen, gebundene Kapital und somit ein Äquivalent für die Einnahmen dar, die bei einer anderweitigen Kapitalanlage hätten erzielt werden können. Der kalkulatorische Zinssatz findet im Markt Altdorf nicht nur bei den kostenrechnenden Einrichtungen Anwendung, sondern ist für die gesamte Anlagenbuchhaltung maßgeblich. 
Nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 KommHV-Kameralistik ist bei kostenrechnenden Einrichtungen eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals zu veranschlagen. Gemäß VV Nr. 6 zu § 12 KommHV-Kameralistik soll sich der Zinssatz hierfür an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren. 
Als Kapitalmarktrenditen in diesem Sinne sind die Umlaufrenditen inländischer Inhaber-schuldverschreibungen anzusehen. Berechnungsgrundlage ist daher die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Zeitreihe der Umlaufrenditen (nicht saisonbereinigt, Jahresdurchschnitt auf Basis der Monatswerte, alle Laufzeiten; Zeitreihe BBSIS.M.I.UMR.RD.EUR.A.B.A.A.R.A.A._Z._Z.A). Als mehrjähriges Mittel im Sinne von VV Nr. 6 zu § 12 KommHV-Kameralistik ist der Durchschnitt der letzten 20 Jahre, ausgehend vom jeweiligen Vermögensabschluss. Für die Festsetzung des Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2022 ist der Vermögensabschluss des Haushaltsjahres 2020 maßgeblich. Somit ist für den kalkulatorischen Zinssatz der Durchschnitt der Jahre 2001 mit 2020 heranzuziehen; dieser beträgt 2,27 %

Beschlussvorschlag

Der für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen gemäß § 12 KommHV-Kameralistik anzuwendende Zinssatz wird für das Haushaltsjahr 2022 von 2,55 % auf 2,27 % gesenkt.

Beschluss

Der für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen gemäß § 12 KommHV-Kameralistik anzuwendende Zinssatz wird für das Haushaltsjahr 2022 von 2,55 % auf 2,27 % gesenkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.12.2021 11:29 Uhr