Neubau eines Lagergebäudes mit Büro und 11 geförderten Wohneinheiten; Sonnenring 29


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.10.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Bebauungsplan: GE Moosweide Überarbeitung

Das bestehende Haus soll abgebrochen werden. Stattdessen soll ein Gebäudekomplex mit einer Länge von 52,78 m und einer Breite von 19,28 m errichtet werden. Die Wandhöhe soll 7,90 m betragen. Das Dach soll als Satteldach mit einer Neigung von 6° ausgeführt werden. Im Erdgeschoss ist eine Lagerhalle mit einer Fläche von 716,39 m² geplant. Im Osten sollen 2 Büroräume mit Besprechungsraum und Sanitäranlagen entstehen. Im Westen sollen ebenfalls Sanitärräume entstehen Zusätzlich sollen auf dieser Seite des Gebäudes der Technikraum und eine Fahrradabstellmöglichkeit für die Wohneinheiten im Obergeschoss entstehen. Im Norden und im Süden des Gebäudes sollen jeweils 6 Rolltore errichtet werden.
Im Obergeschoss sind 11 geförderte Wohnungen geplant. Es sollten fünf 2-Zimmer, vier 3‑Zimmer, eine 4-Zimmer, und eine 1-Zimmer-Wohnung entstehen. Bis auf die 1-Zimmer-Wohnung soll jede Wohnung einen Balkon mit einer Fläche von 8 m² erhalten.

Die Nachbarunterschriften wurden nicht nachgewiesen.

Im Bauantrag sind die erforderlichen 33 Stellplätze nachgewiesen. Im Süden soll eine Teilfläche von der Gemeinde angekauft werden, um die notwendigen Stellplätze nachweisen zu können.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Dachneigung bei einem Satteldach soll lt. Bebauungsplan 26°-24° betragen. Hier soll die Dachneigung mit 6° unterschritten werden.
  • Die Wandhöhe ist im Bebauungsplan auf max. 7,50 m festgesetzt. Im Bauantrag soll diese um 0,40 m auf 7,90 m überschritten werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Nutzung des Obergeschosses für geförderten Wohnungsbau wurde vom Antragsteller im Vorfeld bereits mit der Regierung von Niederbayern abgeklärt. Die Planung entspricht den Vorgaben der Regierung.
Der Ankauf der südlich angrenzenden Teilfläche (schraffierte Fläche im Lageplan) wurde dem Antragsteller in Aussicht gestellt. Diese Stichstraße wird vom Markt Altdorf nicht mehr benötigt. Berücksichtigt wurde ebenfalls die Zufahrt der Firma Steinl, diese wird bestehen bleiben. Die Erhöhung der Wandhöhe ist erforderlich, um die notwendigen Nutzungshöhen der Lagerhalle und der Wohneinheiten zu erreichen. Aufgrund dessen, dass die Dachneigung lediglich 6° beträgt, wird die Traufhöhe möglichst niedrig gehalten. Die Abweichungen vom Bebauungsplan sind aufgrund der Geringfügigkeit städtebaulich und gestalterisch vertretbar. Nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Bedenken bezüglich der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bestehen nicht.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.11.2021 14:26 Uhr