Haushaltsplanung 2022: Vorstellung der Mittelanforderungen der Bauverwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 24. Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Erstmalig wurden heuer im Vorfeld der Vorberatung des Haushaltsplans 2022 auch die Mittelanforderungen der Bauverwaltung zum Haushalt 2022 separat vorgestellt. Hierzu wurde eine Übersicht als Tischvorlage verteilt.
Der Kämmerer Herr Rauhmeier machte zunächst einige grundsätzliche Ausführungen zu Aufbau und Inhalt der Liste. Insbesondere ging er darauf ein, dass es sich bei den auf der Mittelanforderungsübersicht dargestellten Beträgen um die Werte handelt, die als Haushaltsansätze 2022 einzuplanen wären. Darin nicht enthalten sind Haushaltsausgabereste aus Vorjahren, die im Haushaltsjahr 2022 als weitere Ausgabeermächtigungen zur Verfügung stehen. Anzumerken ist zudem, dass es sich bei den Beträgen zunächst um Mittelanforderungen handelt; über die endgültigen Haushaltsansätze berät und beschließt der Marktgemeinderat im Zuge der Vorberatung und Verabschiedung des Haushalts 2022.
Sodann erläuterten Herr Rauhmeier und die Bauamtsleiterin Frau Hauser die wichtigsten Positionen und standen zu Fragen aus dem Gremium Rede und Antwort.
Die von der Bauverwaltung für das Haushaltsjahr 2022 beantragten Haushaltsmittel belaufen sich im Verwaltungshaushalt auf 1.603.900,00 Euro und im Vermögenshaushalt auf 7.334.400,00 Euro.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt von den Mittelanforderungen der Bauverwaltung Kenntnis. Die beantragten Mittel sind – unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen – in den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 aufzunehmen, soweit der Haushaltsausgleich gewährleistet ist.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt von den Mittelanforderungen der Bauverwaltung Kenntnis. Die beantragten Mittel sind in den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 aufzunehmen, soweit der Haushaltsausgleich gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2022 14:42 Uhr