Vorstellung der Ergebnisse der Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Altdorf und Beschlussfassung über die neuen Gebührensätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 24. Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Für die Entwässerungseinrichtung sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 KAG). Da Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht übersteigen (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 KAG). 
Der Markt hat, um die Gebühren gegebenenfalls rückwirkend zum 01.01.2022 anpassen zu können, am 21.09.2021 einen entsprechenden Beschluss gefasst und die Ankündigung der Satzungsänderung mit rückwirkenden Inkrafttreten zum 01.01.2022 ortsüblich bekannt gemacht. 
Die im Kalkulationszeitraum voraussichtlich entstehenden Kosten für den Betrieb und den Unterhalt der Entwässerungseinrichtung werden zunächst auf der Grundlage der Ergebnisse für die Jahre 2017 bis 2020 sowie des vorläufigen Jahresrechnungsergebnisses 2021 und des Investitionsprogramms 2022 bis 2025 ermittelt. Sie wurden für die Folgejahre in Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und BKPV unter Berücksichtigung der zu erwartenden Preisentwicklung sowie der noch zu erstellenden Anlagenteile hochgerechnet oder geschätzt. 
Schmutzwassereinleitung
Nach den vorliegenden Berechnungen ergeben sich für die Einleitung von Schmutzwasser folgende Gebührensätze in €/m³:
2022
2023
2024
2025
1,98
2,01
2,04
2,07

Auf der Grundlage der erwarteten Abwassermengen errechnet sich für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 eine (gleichbleibende) Einleitungsgebühr von 2,03 €/m³ (alt: 1,98 €/m³) für die Einleitung von Schmutzwasser. 


Niederschlagswassereinleitung 
Nach den vorliegenden Berechnungen ergeben sich für die Einleitung von Niederschlagswasser folgende Gebührensätze in €/m³:
2022
2023
2024
2025
0,25
0,25
0,24
0,24

Auf der Grundlage der erwarteten gebührenpflichtigen Flächen errechnet sich im Kalkulationszeitraum ein durchschnittlicher Gebührensatz von 0,24 €/m³ (alt: 0,38€/m³ )für die Einleitung von Niederschlagswasser. 

Beschlussvorschlag

Nach § 10 Abs. 1 beträgt die Schmutzwassergebühr 2,03 € pro Kubikmeter.
Nach § 10 a Abs. 6 beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,24 € pro Kubikmeter pro Jahr.

Beschluss

Nach § 10 Abs. 1 beträgt die Schmutzwassergebühr 2,03 € pro Kubikmeter.
Nach § 10 a Abs. 6 beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,24 € pro Kubikmeter pro Jahr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2022 14:42 Uhr