Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS); Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
24. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt wird Bezug genommen.
Mit der neuen Kalkulation der Gebühren wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beauftragt.
Der Entwurf für die überarbeitete Satzung mit den neuen Gebühren wurde den Marktgemeinderatsmitglieder mit der Sitzungsladung zugestellt. Die Änderungen sind farbig markiert
Die Gebietsabflussbeiwertkarten wurden in diesem Zusammenhang ebenfalls überarbeitet und aktualisiert.
Beschlussvorschlag
Die Satzung, datiert vom 22.02.2022, tritt am 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 20.02.2018, in Kraft gesetzt am 01.01.2018, außer Kraft.
Die Gebietsabflussbeiwertkarten (Karten 1 bis 4) in der Änderungsfassung vom 11.11.21 sind Bestandteile der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Altdorf vom 22.02.2022.
Beschluss
Die Satzung, datiert vom 22.02.2022, tritt am 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 20.02.2018, in Kraft gesetzt am 01.01.2018, außer Kraft.
Die Gebietsabflussbeiwertkarten (Karten 1 bis 4) in der Änderungsfassung vom 11.11.21 sind Bestandteile der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Altdorf vom 22.02.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.02.2022 14:42 Uhr