Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.03.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Umnutzung einer Büroeinheit zur Wohnung; Schlesierstr. 1
Bebauungsplan: Rossweide ÜA II Teilbereich WA        
Die ehemalige Büroeinheit, zuletzt genutzt als Ergotherapie, soll zu einer Wohnung umgenutzt werden. Laut Bebauungsplan sind 8 Wohneinheiten zulässig, derzeit sind 6 Wohnungen und 2 Büroeinheiten in dem Gebäudekomplex vorhanden. Der Antrag auf Nutzungsänderung konnte somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.

Antrag auf isolierte Befreiung; Sichtschutzzaun; Dekan-Wagner-Str. 18
Planbereich: Innenbereich
An der westlichen Grundstücksgrenze wird ein Sichtschutzzaun ab dem bestehenden Nebengebäude des Nachbarn errichtet. Der Zaun wird aus Lärchen-Holzbrettern errichtet und wird 2 m hoch. Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) BayBO sind Sichtschutzzäune bis zu 2 m verfahrensfrei. Eine isolierte Befreiung von der Einfriedungssatzung des Marktes Altdorf ist aufgrund der Höhe erforderlich. Einschränkungen für den Markt Altdorf sind nicht ersichtlich. Die Befreiung von der Einfriedungssatzung wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt, da das Vorhaben nach Art. 57 BayBO grundsätzlich Verfahrensfrei ist.

Antrag auf isolierte Befreiung; Anlegen eines Stellplatzes; Moosstr. 13
Bebauungsplan: Moosweide ÜA
Im südwestlichen Grundstückseck wird ein Stellplatz für ein zweites Auto angelegt. Ein Antrag auf isolierte Befreiung war notwendig, da im Bebauungsplan an dieser Stelle kein Stellplatz vorgesehen war. Die Gehwegabsenkung wird im Zuge der Erstellung des Fußgängerüberweges von der ausführenden Firma vollzogen, die Kosten werden an den Grundstückseigentümer weiterverrechnet. Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. b) BayBO sind nicht überdachte Stellplätze bis zu 300 m² verfahrensfrei, die betroffenen Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.

Errichtung einer Dachgaube bei bestehender Doppelhaushälfte; Hechtweg 24
Bebauungsplan: Kleinfeld Überarbeitung
Die geplante Dachgaube wird im Osten des Gebäudes errichtet. Diese erweitert den Wohnraum eines Kinderzimmers und des Bads. Laut Bebauungsplan sind Dachgauben ab einer Dachneigung von 32° zulässig. Die betroffene Doppelhaushälfte hat eine Dachneigung von 38°, somit handelt es sich bei der beantragten Dachgaube um einen sogenannten Genehmigungsfreisteller. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden. 

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2022 16:21 Uhr