Antrag auf Änderung der Bauleitplanung zur Erweiterung der bestehenden PV-Anlage auf den Fl. Nrn. 1687 und 1688 Gemarkung Eugenbach (Brunnau)


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Marktgemeinderates, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 28. Sitzung des Marktgemeinderates 10.05.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Auf die Marktgemeinderatssitzung am 21.09.2021 wird Bezug genommen.
Mit Schreiben vom 26.01.22 beantragt der Antragssteller eine Bauleitplanung für die Erweiterung der bestehenden Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Flurnummern 1687 und 1688 Gemarkung Eugenbach an der Weiherbachstraße (Gesamtfläche 3,9 ha).
Zur fachlichen Stellungnahme wurde die Anfrage an das Büro Linke/Kerling Landschaftsarchitekten weitergeleitet. Die Ausführungen wurden mit der Sitzungsladung zur Verfügung gestellt. 
Folgende Kriterien, sprechen für den Standort:
• 3,2 h der Fläche befinden sind innerhalb des 200 m Puffers zur südlich gelegenen Bahnlinie 
•es wird direkt an die bestehende Freiflächen-PV-Anlage angeschlossen
•der Bereich befindet sich außerhalb von Bereichen, die durch den Regionalplan eine bestimmte Zweckbindung erfahren.
•es befinden sich keine Biotope innerhalb der Fläche oder angrenzend.

Kriterien, die gegen den Standort sprechen bzw. nochmals im Detail zu prüfen sind:
•die Grünlandzahlen sind auf der gesamten Fläche überdurchschnittlich hoch
•relativ geringer Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung (ca 80 m)
•Lage innerhalb eines vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes und einer Hochwassergefahrenfläche (Zulässigkeit der Bauleitplanung ist grundsätzlich zu klären)
•durch den Anbau an eine bestehende PV-Anlage entsteht eine großflächige technische Infrastruktur mit einer gewissen Beeinträchtigung des Landschaftsbilds 
•die Fläche besitzt eine hohe Ferneinsehbarkeit (Blick von der Eugenbacher Kirche auf ein „Meer“ von Solaranlagen)
Stellungnahme der Verwaltung:
Hauptproblem dieser Fläche wird der vorläufig gesicherte Überschwemmungsbereich sein. Gemäß 78 WHG ist die Ausweisung von Baugebieten in festgesetzten Überschwemmungsgebiet nicht möglich. Vom Gesetz wird nicht unterschieden, ob die Verdrängungsfläche durch Gebäude oder aufgeständerte PV-Elemente (mit Durchflussmöglichkeit) belegt wird. Es gibt Ausnahmetatbestände dazu, wie in Abs. 1 Ziff 5 wenn „die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt und der Verlust von verlorengehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird“.
Da es dem Antragsteller, trotz mehrmaliger Versuche, bisher nicht möglich war mit dem Wasserwirtschaftsamt eine Klärung herbeizuführen muss dieser Punkt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens abgearbeitet werden.
Aufgrund der Ortsrandlage der Fläche werden hier weitere Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Da diese Gründe bereits bei der Ausweisung der bestehenden PV-Anlage gering gewichtet wurden, sieht sie die Verwaltung als weniger relevant an.
Für eine Überplanung der Fläche steht, dass die Erschließung nachhaltiger Energiequellen nicht rasch genug vorangetrieben werden kann.

Beschlussvorschlag

Für die Flurnummern 1687 und 1688 Gemarkung Eugenbach kann ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Mit dem Antragsteller kann ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme abgeschlossen werden.

Beschluss

Für die Flurnummern 1687 und 1688 Gemarkung Eugenbach kann ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Mit dem Antragsteller kann ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme abgeschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.04.2023 11:06 Uhr