Antrag auf Änderung der Bauleitplanung zur Errichtung von PV-Anlagen auf den Fl. Nrn. 228 Tfl., 345 und 354/1 Gemarkung Altdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Marktgemeinderates, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 28. Sitzung des Marktgemeinderates 10.05.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Auf die Marktgemeinderatssitzung am 21.09.2021 wird Bezug genommen.
Mit Schreiben vom 31.05.21 beantragt der Antragssteller eine Bauleitplanung für Freiflächenphotovoltaikanlagen auf den Fl.Nrn. 228 Tfl, 345 und 354/1, Gemarkung Altdorf an der Weiherbachstraße (Gesamtfläche 8,4 ha).
Zur fachlichen Stellungnahme wurde die Anfrage an das Büro Linke/Kerling Landschaftsarchitekten weitergeleitet. Die Ausführungen wurden mit der Sitzungsladung zur Verfügung gestellt. 
Folgende Kriterien, sprechen für den Standort:
• Lage an der Autobahn (vorbelasteter Raum A 92 in bis 200 m Entfernung)
• südexponierter Hangbereich (günstige Exposition)
• im Süden Acker angrenzend, landwirtschaftliche Nutzflächen im Osten
• abgerückt von Siedlungsgebieten (ca. 250 m Abstand Richtung Norden
• außerhalb regionalplanerischer Vorgaben
• Anmerkung des Antragstellers: die Fläche der Fl.Nr. 345 wurde im Zuge des Baus der Nordumfahrung um ca. 1 bis 3 m aufgefüllt.
Kriterien, die gegen den Standort sprechen:
• Beeinträchtigung des Landschaftsbildes aufgrund der Großflächigkeit (i.d.R. eingezäunter Bereich – keine Durchlässigkeit)
• Gstaudach im Norden (Ausflugsziel), jedoch mit über 250 m Abstand vertretbar
• Ackerzahlen überdurchschnittlich hoch auf etwa 50 % der Fläche; (FlNr. 228 Tfl. 10%, FlNr. 345 50% , FlNr. 354/1  90%), auf der Fl.Nr.354/1 wäre vom Antragsteller eine Agri-PV-Anlage geplant
• Einsehbarkeit von der A 92, voraussichtlich Blendgutachten erforderlich, v.a. auch bei geplanter höherer Agri-PV-Anlage
• amtlich kartierte Biotope in unmittelbarer Nähe, v.a. Hecken, Gebüsche und Feldgehölze.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei den Flächen handelt es sich teilweise um hochwertiges Ackerland. Nach Willen des Antragstellers soll dieses teilweise weiter nutzbar sein. Aufgrund der Flächengröße sollte geprüft werden, ob mit einer Aufteilung der Fläche in einzelne Quartiere sowohl die Durchlässigkeit für Wild verbessert werden, als auch im Rahmen einer gewissen Geländemodellierung Verbesserung für wildabfließendes Regenwasser erreicht werden.
Die Notwendigkeit eines Blendschutzgutachtens ist richtig, kann aber nur bedingt als negatives Kriterium gewertet werden, da mit diesem Gutachten Probleme für den Verkehr auf der Autobahn im Rahmen des Verfahrens ausgeschlossen werden könne.

Beschlussvorschlag

Für die Flurnummern 228 Tfl. und 345 Gemarkung Altdorf kann ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Auf der Teilfläche 228 ist eine Agri-PV-Anlage vorzusehen. Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme abzuschließen.
Aufgrund der hohen Bonität und der landschaftsprägenden Örtlichkeit wird eine Bauleitplanung für das Flurstück 354/1 nicht gewünscht.

Beschluss

Für die Flurnummern 228 Tfl. und 345 Gemarkung Altdorf kann ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Auf der Teilfläche 228 ist eine Agri-PV-Anlage vorzusehen. Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme abzuschließen.
Aufgrund der hohen Bonität und der landschaftsprägenden Örtlichkeit wird eine Bauleitplanung für das Flurstück 354/1 nicht gewünscht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 03.04.2023 11:06 Uhr