VHS Altdorf im Verbund VHS Landshuter Land - Gebührenanpassung und Umsatzsteuer


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Marktgemeinderates, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 28. Sitzung des Marktgemeinderates 10.05.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die VHS Altdorf ist seit 2018 Teil des Verbundes VHS Landshuter Land mit den Kommunen Ergolding, Essenbach und Furth. In den Verträgen bei Gründung wurde vereinbart, die Gebühren anhand einer Mindestteilnehmerzahl zu kalkulieren. Es wurde festgelegt, dass das Honorar der Lehrkraft als Mindestziel gedeckt sein muss und dazu 6 Teilnehmer erforderlich sind. Ein Teil der fixen Kosten wurde dann mit der 7. bzw. jeder weiteren teilnehmenden Person gedeckt.
Bei dem bisherigen Berechnungsschema gaben die Anzahl der Teilnehmer die Beträge zur Deckung der Honorare bzw. gegebenenfalls noch Fixkosten vor. So war es auch möglich, dass der gleiche Kurs in den einzelnen Volkshochschulen zu einem anderen Preis angeboten wurde. Dies soll mit der neuen Kalkulation, die auf Deckungsgraden beruht, ab September 2022 geändert werden. 
Die Preise der einzelnen Volkshochschulen sollen auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden und somit für Teilnehmer verständlicher gemacht werden. Zudem soll nun auch mehr Fokus auf die Deckung der Fixkosten, wie Raummiete, Personalkosten, Werbung (Öffentlichkeits-/Pressearbeit), Versicherung, Gema, usw. gelegt werden. Auch die Zuschüsse des Erwachsenenbildungsfördergesetzes sollen in die Kursgebühr mit einfließen. So entsteht eine klare Gebühr, die zu jedem Semesterende anhand des Deckungsgrades ausgewertet werden kann.
Da die Kursgebühren in den Volkshochschulen vereinheitlicht werden sollen, wurden die Fixkosten für die Kalkulation der Gebühren anhand einer Mischkalkulation basierend auf dem Zuschussantrag von 2019 ermittelt.
Die Gebührensteigerung je nach Themenbereich schwankt von 2,00 € bis 10,00 €. Abhängig von der Erfahrung des Kursleiters und dessen Honorar. 




Beispielhafter Gebührenvergleich aus verschiedenen Programmbereichen:

Gebühr netto


Kurs

Aktuell
ab September
Differenz
Yoga
80,00 €
85,00 € 
5,00 €

Vortrag Gesellschaft
10,00 €
12,00 €
2,00 €

Sprachkurs
65,00 €
70,00 €
5,00 €

Vortrag Gesundheit

10,00 €
12,00 €
2,00 €
Kochkurs

20,00 €
24,00 €
4,00 €
EDV

78,00 € 
82,00 €
4,00 €

Ein weiterer Faktor für die Gebühren ist die Berücksichtigung der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer für Kommunen wird ab 2023 von Grund auf umgestellt. Die VHS Altdorf war bereits ein Betrieb gewerblicher Art und damit auch bisher schon bei einzelnen Kursen von der Umsatzsteuer betroffen. Bisher hat die Kommune die Umsatzsteuer nicht auf die Teilnehmer umgelegt. Dies soll sich ab 2023 ändern. Für das Herbst-Programm lässt sich dies zeitlich nicht mehr umsetzen. Welche Kurse der Umsatzsteuer unterliegen, muss laufend geprüft werden. Die Gebühren, die anhand des obigen Schemas kalkuliert werden, stellen dann in diesen Fällen Netto-Gebühren dar. Bei ungeraden Brutto-Beträgen erfolgt eine Auf- bzw. Abrundung.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Kursgebühren der VHS Altdorf anhand des Schemas sowie den gewünschten Deckungsbeitragssätzen je Programmbereich der VHS Landshuter Land berechnet werden. Die Berechnung soll für die Kurse ab September 2022 gelten.
Der damit verbundenen Änderung der geltenden Gebührenordnung für die Volkshochschule Landshuter Land wird entsprechend zugestimmt.
Des Weiteren beschließt der Marktgemeinderat, die Umsatzsteuer der betroffenen Kurse ab 2023 an die Teilnehmer weiterzugeben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Kursgebühren der VHS Altdorf anhand des Schemas sowie den gewünschten Deckungsbeitragssätzen je Programmbereich der VHS Landshuter Land berechnet werden. Die Berechnung soll für die Kurse ab September 2022 gelten.
Der damit verbundenen Änderung der geltenden Gebührenordnung für die Volkshochschule Landshuter Land wird entsprechend zugestimmt.
Des Weiteren beschließt der Marktgemeinderat, die Umsatzsteuer der betroffenen Kurse ab 2023 an die Teilnehmer weiterzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.04.2023 11:06 Uhr