Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen; Unterwerkstr. 10a


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 31.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.05.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 12.10.2021 wird verwiesen. Dem damaligen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dieser Vorbescheid wurde vom damaligen Antragsteller zurückgenommen. Damals war ein Doppelhaus mit einer Fläche von 127 m² geplant. Das Wohnhaus war mit einem Satteldach und einer Neigung von 30° geplant. Im Norden und im Süden waren je angrenzend an die Doppelhaushälfte eine Garage (18 m²) und ein Carport (15 m²) geplant.
Das bestehende Einfamilienhaus wurde bereits abgerissen.

Beim eingereichten Bauantrag wurde das Doppelhaus nun mit einer Fläche von 171,12 m² (12,24 m x 13,98 m) geplant. Das Dach soll als Satteldach mit einer Neigung von 35° errichtet werden. Die Wandhöhe soll 6,25 m betragen. Im Norden und im Süden ist jeweils eine Garage geplant. Ein weiterer Stellplatz ist jeweils an der östlichen Grundstücksgrenze senkrecht zum Wohnhaus geplant.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden. Die Bayernbahn wurde vom Grundstückseigentümer informiert.

Stellungnahme der Verwaltung:
Beim Antrag auf Vorbescheid vom Oktober 2021 war die Verwaltung der Ansicht, dass einer Nachverdichtung in diesem Ausmaß zugestimmt werden kann. Größtenteils sind in diesem Straßenzug Einfamilienhäuser, teilweise auch Zweifamilienhäuser zu finden. Ein Doppelhaus steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen. Auch die Erhöhung der Grundfläche ist vertretbar. Die Stellplätze sollen in Schotterrasen und die Zufahrtsflächen mit Rasengittersteinen belegt werden, um die Regenwasserversickerung zu fördern. Zudem ist ein Laubbaum erster Wuchsordnung zu pflanzen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Belagsflächen sind mit Schotterrasen bzw. Rasengittersteinen auszubilden, ein Laubbaum der ersten Wuchsordnung ist zu pflanzen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Belagsflächen sind mit Schotterrasen bzw. Rasengittersteinen auszubilden, ein Laubbaum der ersten Wuchsordnung ist zu pflanzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2022 11:06 Uhr