Antrag auf isolierte Befreiung; Aufstellung einer Luftwärmepumpe; Lunastr. 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Bebauungsplan: Römerfeld Überarbeitung

Im Norden des Grundstücks soll eine Luftwärmepumpe aufgestellt werden. Diese soll ca. 1,5 m lang, 1,2 m hoch und 0,7 m breit werden. 

Die direkt angrenzenden Nachbarunterschriften sind vorhanden, auch der gegenüberliegende Nachbar hat seine Unterschrift geleistet.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Die Luftwärmepumpe soll außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Luftwärmepumpe ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) BayBO verfahrensfrei. Ein Antrag auf isolierte Befreiung ist notwendig, da die Pumpe außerhalb der Baugrenze aufgestellt wird.
Bezüglich Immissionsschutz hatte die Verwaltung bereits Kontakt mit dem Landratsamt Landshut. Diese haben uns eine Broschüre zugesendet, welche den Bauherren mit dem Bescheid übersendet oder bereits bei einem Gespräch übergeben werden soll. Diese Broschüre hat die Verwaltung dem Gremium angehängt und beinhaltet die privatrechtliche, nachbarschaftliche Regelungen.
Baurechtlich kann dem Antrag zur Aufstellung einer Luftwärmepumpe das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2022 12:23 Uhr