Antrag auf isolierte Befreiung; Lärm- und Sichtschutzzaun; Eibenstr. 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Bebauungsplan: Waldanger Überarbeitung

An der nördlichen Grundstücksgrenze anschließend an die Garage soll ein Lärm- und Sichtschutzzaun mit einer Länge von 2,5 m und einer Höhe von 2 m errichtet werden. Als Material werden Gabionen beantragt. 

Die Nachbarunterschriften der betroffenen Nachbarn sind vorhanden. Auch die der Miteigentümer sind vorhanden.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Als Material sind für die seitliche Einfriedung Holzlatten-, Hanichl- oder Maschendrahtzaun festgesetzt, hier werden Gabionen beantragt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Zaunhöhe ist keine Befreiung notwendig, im Bebauungsplan ist nur die straßenseitige Zaunhöhe von 1,00 m festgesetzt. Im Umkehrschluss greift somit in diesem Fall die gesetzliche Zaunhöhe von 2,00 m gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a) BayBO.
Beim Material bestand der Markt Altdorf die letzten Male auf Holz bzw. Metall gem. Bebauungsplan. Dies soll auch weiterhin so gehandhabt werden. Nach Ansicht der Verwaltung sollte der Antrag auf isolierte Befreiung dahingehend geändert werden.  

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Wenn das Material auf Holz bzw. Metall gem. Bebauungsplan geändert wird, kann der Antrag als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt werden.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Wenn das Material auf Holz bzw. Metall gem. Bebauungsplan geändert wird, kann der Antrag als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2022 12:23 Uhr