Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für den Anglerweg 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2022 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Von der Grundstückseigentümerin wurde am 14.06.2022 ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans für das Grundstück Anglerweg 1 gestellt. Gewünscht ist eine Bebauung mit 2 Einzelhäusern. 
Auf die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 12.05.2015 wird verwiesen. Damals wurde bereits die selbe Anfrage einstimmig abgelehnt. Nach Ansicht der Verwaltung hat sich an der Situation nichts geändert.
Der gültige Bebauungsplan fordert für Einfamilienhäuser eine Grundstücks-Mindestgröße von 450 m². Bei Doppelhaushälften beträgt diese Mindestgröße 330 m². Das Grundstück Anglerweg 1 hat eine Größe von 681 m². Bei einer Teilung verbleiben für jede Parzelle ca. 340 m². Diese Größe entspricht gerade der Mindestgröße für Doppelhaushälften nach Bebauungsplan.
Bei einer Bebauung mit einem Doppelhaus ist die Verwaltung immer noch der Ansicht, dass man einer Abweichung vom Bebauungsplan zustimmen kann. Allein durch das langgezogene Grundstück bietet sich eine Doppelhaus Bebauung durchaus an. Für ein Doppelhaus wäre auch kein Bauleitplanverfahren notwendig.

Beschlussvorschlag

Die Antragstellerin ist auf den Beschluss vom 12.05.2015 zu verweisen. An den Gegebenheiten hat sich nichts geändert. Die Grundzüge der Planung werden durch zwei Einfamilienhäuser auf dieser Parzelle berührt.
Einem Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit insgesamt zwei Wohneinheiten wird weiterhin das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Beschluss

Die Antragstellerin ist auf den Beschluss vom 12.05.2015 zu verweisen. An den Gegebenheiten hat sich nichts geändert. Die Grundzüge der Planung werden durch zwei Einfamilienhäuser auf dieser Parzelle berührt.
Einem Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit insgesamt zwei Wohneinheiten wird weiterhin das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2022 12:23 Uhr