Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Pflichteinsätze der gemeindlichen Feuerwehren


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Der Markt Altdorf stellt Einsätze seiner ehrenamtlichen Feuerwehren in ausgewählten Fällen in Rechnung. Hierzu wurde am 01.06.2016 eine Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz mit einem Kostenverzeichnis für Einsätze und andere Leistungen erlassen. Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz können insbesondere Pflichteinsätze der Feuerwehrkräfte dem Verursacher bei Inanspruchnahme von technischer Hilfeleistung weiterverrechnet werden, solange nicht die Rettung von Mensch oder Tier betroffen ist. Ebenso können Falschalarme weiterverrechnet werden, die durch eine private Brandmeldeanlage ausgelöst wurden. Im Jahr werden durchschnittlich 30 Einsätze mit jährlichen Einnahmen von rund 25.000 € abgerechnet.
Nach Ablauf von fünf Jahren ist es notwendig, die Kostensätze neu zu berechnen und neu zu beschließen. Außerdem haben sich Änderungen im Fuhrpark der Altdorfer Feuerwehren ergeben. Grundlage für die Überarbeitung waren Vorlagen des Bayerischen Gemeindetags.
Die Feuerwehren haben gegenwärtig 11 Fahrzeuge, davon sind 7 am Standort Altdorf und jeweils 2 in den Gerätehäusern Pfettrach und Eugenbach stationiert. In einer Kosten-Leistungs-Kalkulation werden den Fahrzeugkosten die geleisteten Einsatzstrecken und Ausrückestunden gegenübergestellt. Grundlage sind Daten der Finanzbuchhaltung der Jahre 2016 bis 2020. Die Fahrzeugkosten selbst setzen sich aus Betriebs- und Abschreibungsbeträgen des jeweiligen Fahrzeugs zusammen. An Betriebskosten fallen für Feuerwehrfahrzeuge zum Beispiel Kfz-Versicherung, Treibstoff, Verbrauchsmaterialien, Reparatur und Wartung an. 
Aus den gesammelten Einsatzberichten der Feuerwehren lassen sich Zahl und Art der eingesetzten Fahrzeuge, Streckenkilometer und Einsatzzeiten ermitteln.  Die Kosten der Gebäude und der Werkstatt fließen nicht in die Kostenbetrachtung ein. Ebenso werden kalkulatorische Kosten wie Verzinsung und anteilige Verwaltungskosten nicht angesetzt. Bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes kann nicht die gesamte Abschreibung angesetzt werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung des Marktes Altdorfes an den Vorhaltekosten ist vorzusehen.

Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wurde ein Stundensatz von 27 € berechnet. An gemeindlichen Aufwendungen fallen regelmäßig an 
       Aufwandsentschädigungen
       Erstattung des Verdienstausfalls
       fortgezahltes Arbeitsentgelt durch Entschädigungen
       Aus- und Fortbildung
       Schutzkleidung
       Ärztliche Untersuchungen
       Versicherungen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst werden je Stunde Wachdienst 16,20 € festgesetzt. Dieser Kostensatz enthält eine Eigenbeteiligung des Marktes Altdorf von 40% (von 27 €).  
Insgesamt sind die Gebührensätze in einem vertretbaren Maß gestiegen. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird auf Kostensätze für Anhänger oder einzelne Gegenstände der Beladung verzichtet. Die Anregungen, die der Kommunale Prüfungsverband in seinem letzten Bericht aufgeführt hat, wurden aufgenommen. Der Markt Altdorf erhebt nun eigene Kostensätze für die Einsatzstrecke. Die Berechnung beruht auf Daten der Buchhaltung des Marktes Altdorf, nicht auf vorgegebenen Kostensätzen. Spätestens in vier bis sechs Jahren soll wieder eine Aktualisierung der Kostensätze erfolgen. 

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung mit Kostenverzeichnis wie vorgelegt.
Die Satzung soll nach der Bekanntmachung am 01.01.2022 in Kraft treten. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung mit Kostenverzeichnis wie vorgelegt.
Die Satzung soll nach der Bekanntmachung am 01.01.2022 in Kraft treten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.12.2021 12:54 Uhr