Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Einfamilienhauses mit Büroräumen und Stellplätzen; Hechtweg 17


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Bebauungsplan: Kleinfeld Überarbeitung

Geplant ist ein Gebäude im rückwärtigen Grundstücksbereich des Hechtwegs 17 mit einer 2-Zimmerwohnung im EG und Büroräumen im OG. Es soll 10,42 m lang und 6,70 m breit werden. Die Wandhöhe soll 6,22 m betragen. Als Dach wäre ein Satteldach mit einer Neigung von 28° vorgesehen.
Das Gebäude soll in Containerbauweise errichtet werden (sog. ISO-Container). Diese sollen von außen gedämmt und mit einer Holzverkleidung versehen werden.

Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen.
Nachbarunterschriften sind bis auf die der südwestlich angrenzenden Grundstücks-eigentümerin (Fl.Nr. 159/3) vorhanden.

Abweichung vom Bebauungsplan:
  • Das Gebäude soll vollständig außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist eine Nachverdichtung in diesem Bereich denkbar. Die Abstandflächen werden eingehalten, das Grundstück ist mit 1.028 m² groß genug. Das Landratsamt wird hierfür vermutlich wieder eine Bauleitplanung fordern, da in diesem Bereich keine Baugrenzen vorhanden sind.
Zusätzlich ist zu erwähnen, dass im Allgemeinen Wohngebiet Gewerberäume nur ausnahmsweise für nicht störende Gewerbebetriebe zulässig sind (§ 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO). Im § 13 BauNVO ist verankert, dass für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger in Baugebieten nach § 4 BauNVO nur einzelne Räume in Wohngebäuden zulässig sind. Daraus lässt sich ableiten, dass die Büronutzung eine untergeordnete Rolle zur Wohnfläche einnehmen muss. Im vorliegenden Fall sollen von der 118 m² Gesamtnutzfläche 55 m² (Technikraum wurde hälftig geteilt) als Bürofläche genutzt werden, was einem Anteil von 47 % entspricht. Es ist nicht erkennbar welche Art von Büronutzung vorgesehen ist. Dies muss im Bauantrag angegeben werden. 
Um nachbarliche Belange zu berücksichtigen sollte die Glasfront an der Giebelseite nicht direkt auf das Nachbargebäude im Südwesten gerichtet werden. Die Drehung des Gebäudes um 90° (Glasfront nach Südosten anstatt Südwesten) könnte für beide Seiten einen akzeptablen Kompromiss darstellen

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Das Gebäude muss um 90° gedreht werden. Dabei ist ein Grenzabstand nach Südwesten von mind. 7 m einzuhalten.
Zusätzlich ist eine Nutzungsbeschreibung, welche Berufe in den Büros ausgeübt werden, dem Antrag auf Vorbescheid beizulegen.
Zur Maximierung der Regenwasserversickerung sind die versiegelten Belagsflächen auf ein Minimum zu reduzieren. Die Stellplatzflächen sind mit Schotterrasen zu belegen. 
Ein Bauantrag kann, bei Einhaltung der Eckpunkte, als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt werden.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Das Gebäude muss um 90° gedreht werden. Dabei ist ein Grenzabstand nach Südwesten von mind. 7 m einzuhalten.
Zusätzlich ist eine Nutzungsbeschreibung, welche Berufe in den Büros ausgeübt werden, dem Antrag auf Vorbescheid beizulegen.
Zur Maximierung der Regenwasserversickerung sind die versiegelten Belagsflächen auf ein Minimum zu reduzieren. Die Stellplatzflächen sind mit Schotterrasen zu belegen. 
Ein Bauantrag kann, bei Einhaltung der Eckpunkte, als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.12.2021 12:54 Uhr