Breitbandversorgung im Markt, Auswertung des Bewerberverfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 30. Sitzung des Marktgemeinderates 19.07.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Auf die Marktgemeinderatssitzung vom 05.04.22 wird verwiesen. Darin stellte ein Vertreter der Fa. Corwese GmbH den Ist-Zustand zur Breitbandversorgung im Markt und die Bewerber für den eigenwirtschaftlichen Ausbau vor. Es wurde beschlossen, dass mit den drei Bewerbern weitere Gespräche zu führen sind und mittels Fragebogen eine Bewertungsmatrix zu erstellen ist.
Die Unternehmen wurden gebeten einen fach- und ortsspezifischen Fragebogen auszufüllen. Dadurch wurde ein transparenter Auswahlprozess sichergestellt.
Die Ergebnisse der Bewerberbefragung liegen mittlerweile vor und wurden in einer Bewertungsmatrix zusammengefasst. Die Bewertung erfolgte anhand der gemeldeten Daten aus Sicht der Corwese GmbH nach Schulnoten. Die Unterlagen wurden den Mitgliedern des Marktgemeinderates mit der Sitzungsladung zur Verfügung gestellt.
Zum Tagesordnungspunkt begrüßte der Bürgermeister Hrn. Michael Räbiger von der Firma Corwese GmbH. Die Firma Corwese begleitete den Markt in den letzten Jahren beim Ausbau des Breitbandnetzes, insbesondere der unterversorgten Gebiete. 
Hr. Räbiger stellte die Ergebnisse vor und stand für Fragen zur Verfügung. 
Auf Basis der Bewertungsmatrix ist über den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit einem Bewerber zu entscheiden. Die Kooperationsvereinbarung folgt den Handlungsempfehlungen des Gigabitbüros des Bundes und des Bayerischen Gemeindetages zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau. Es werden weder eine Exklusivität, noch vertragliche Pflichten mit dem Kooperationspartner vereinbart. Vielmehr handelt es sich um eine gegenseitige Absichts- und Unterstützungserklärung, die in keiner Weise die Neutralität und den rechtlichen Handlungsrahmen der Gebietskörperschaft beeinträchtigt. Sollten weitere Unternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anstreben werden diese gleichbehandelt.

Beschlussvorschlag

Mit der Firma Telekom Deutschland GmbH wird eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.
Die Kooperationsvereinbarung folgt den Handlungsempfehlungen des Gigabitbüros des Bundes und des Bayerischen Gemeindetages zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau. Es werden weder eine Exklusivität, noch vertragliche Pflichten mit dem Kooperationspartner vereinbart. Vielmehr handelt es sich um eine gegenseitige Absichts- und Unterstützungserklärung, die in keiner Weise die Neutralität und den rechtlichen Handlungsrahmen der Gebietskörperschaft beeinträchtigt. Sollten weitere Unternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anstreben werden diese gleichbehandelt.

Beschluss

Mit der Firma Telekom Deutschland GmbH wird eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.
Die Kooperationsvereinbarung folgt den Handlungsempfehlungen des Gigabitbüros des Bundes und des Bayerischen Gemeindetages zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau. Es werden weder eine Exklusivität, noch vertragliche Pflichten mit dem Kooperationspartner vereinbart. Vielmehr handelt es sich um eine gegenseitige Absichts- und Unterstützungserklärung, die in keiner Weise die Neutralität und den rechtlichen Handlungsrahmen der Gebietskörperschaft beeinträchtigt. Sollten weitere Unternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anstreben werden diese gleichbehandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2022 13:15 Uhr