Kreditaufnahme zur Finanzierung der Baumaßnahme "Generalsanierung und Teilneubau Grundschule, Neubau Bauamt, Erweiterung Hort"


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 30. Sitzung des Marktgemeinderates 19.07.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Finanzierung der Baumaßnahme "Generalsanierung und Teilneubau Grundschule, Neubau Bauamt, Erweiterung Hort" setzt sich im Grunde aus drei Komponenten zusammen:
  • Eigenmittel
  • Fördermittel
  • Fremdmittel
Die Fremdmittelfinanzierung soll, soweit möglich, in Form von durch die BayernLabo ausgereichten Förderkrediten (Investkredit Kommunal Bayern) erfolgen, im Übrigen durch Kommunaldarlehen vom Kreditmarkt. Da die Fördermittel regelmäßig mit teils erheblichem zeitlichen Verzug ausbezahlt werden, wird auch hier eine Zwischenfinanzierung durch Kommunaldarlehen vom Kreditmarkt erforderlich werden. 
In seiner Sitzung vom 27.07.2021 hatte der Marktgemeinderat beschlossen, den 1. Bürgermeister zu ermächtigen, bei der BayernLabo einen Antrag für das Kreditprogramm „Investkredit Kommunal Bayern“ zu stellen, die entsprechenden Kreditverträge abzuschließen und den Mittelabruf nach Kassenlage zu tätigen.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Details auf den seinerzeitigen Sachvortrag (MGR vom 27.07.2021, TOP 7) verwiesen.
Aufgrund der Tatsache, dass der Mittelabfluss bei der Großbaumaßnahme im Jahr 2021 weit geringer war als von der Bauverwaltung geplant und zugleich die Einnahmesituation des Marktes deutlich besser als erwartet, war eine Kreditaufnahme nicht erforderlich. Ein Antrag bei der BayernLabo ist daher 2021 nicht gestellt worden.
Für das Haushaltsjahr 2022 bestehen aus den Haushaltssatzungen 2021 und 2022 Kreditermächtigungen im Umfang von insgesamt 4,9 Mio Euro. Nach wie vor soll dieser Kreditbedarf vorrangig durch die Aufnahme von Förderkrediten der BayernLabo gedeckt werden, soweit die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind. Für die Antragstellung in 2022 ist ein neuer Beschluss des Marktgemeinderats erforderlich.
Anzumerken ist, dass sich die Bewilligungsvoraussetzungen zum März 2022 geändert haben und nun vermehrt Anforderungen an Nachhaltigkeit und Klimaverträglichkeit der Investitionsmaßnahmen gestellt werden. Zudem stellen sich aufgrund der Zinsentwicklung in den letzten Monaten, die Kreditkonditionen derzeit nicht mehr so günstig dar wie im Juli 2021. Die von der BayernLabo aufgelegten Förderkredite sind jedoch weiterhin attraktiver als Darlehen vom freien Kreditmarkt, da die Förderkredite durch die KfW und die BayernLabo zinsvergünstigt angeboten werden.
Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Zinssatzes im KfW-Programm „IKK – Investitionskredit Kommunen“ (208), dieser wiederum an den Kapitalmarktzinsen, und wird an jedem Bankarbeitstag neu festgelegt. Maßgeblich ist der Tageszinssatz bei Abruf des Kredits. Die Zinsbindung beträgt maximal 10 Jahre.
Die Zinssätze für die vier Laufzeitvarianten betragen mit Stand von heute, 18.07.2022:
Laufzeit
Zins [%]
nominal
Zins [%]
effektiv
Laufzeit 5 Jahre / tilgungsfrei max. 1 Jahr
1,35
1,35
Laufzeit 10 Jahre / tilgungsfrei min. 1 max. 2 Jahre
1,76
1,76
Laufzeit 20 Jahre / tilgungsfrei min. 1 max. 3 Jahre
1,96
1,96
Laufzeit 30 Jahre / tilgungsfrei min. 1 max. 5 Jahre
2,01
2,01

Zum Vergleich wurden bei zwei Banken die aktuellen Zinskonditionen für Kommunaldarlehen mit Laufzeit von 10 Jahren abgefragt; diese liegen deutlich über den Konditionen der BayernLabo. Auch der tagesaktuelle Zinssatz der KfW liegt über dem von der BayernLabo angebotenen.
Gemäß aktueller Finanzplanung des Marktes Altdorf (Finanzplanungszeitraum 2022 – 2025) sind die für das Haushaltsjahr 2022 geplanten Kreditaufnahmen mit einer Laufzeit von jeweils 10 Jahren vorgesehen und wären somit zum Ende der Zinsbindungsfrist abfinanziert; damit besteht kein Zinsänderungsrisiko.
Nach Auskunft der BayernLabo beträgt die Zeit zwischen (vollständiger) Antragstellung und Auszahlung im Schnitt fünf Bankarbeitstage. Der Antrag würde noch im August gestellt werden. Damit die Verwaltung flexibel reagieren kann, wird vorgeschlagen, den 1. Bürgermeister – wie bereits für das Jahr 2021 geschehen – auch heuer zu ermächtigen, einen Förderkreditantrag bei der BayernLabo zu stellen, die entsprechenden Kreditverträge abzuschließen und den Mittelabruf nach Kassenlage zu tätigen.

Beschlussvorschlag

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, bei der BayernLabo Anträge für das Kreditprogramm „Investkredit Kommunal Bayern“ zu stellen, die entsprechenden Kreditverträge abzuschließen und den Mittelabruf nach Kassenlage zu tätigen. Für das Haushaltsjahr 2022 darf dabei in Summe maximal die sich aus den Haushaltssatzungen 2021 und 2022 ergebende Kreditermächtigung in Höhe von insgesamt 4,9 Mio Euro ausgeschöpft werden.

Beschluss

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, bei der BayernLabo Anträge für das Kreditprogramm „Investkredit Kommunal Bayern“ zu stellen, die entsprechenden Kreditverträge abzuschließen und den Mittelabruf nach Kassenlage zu tätigen. Für das Haushaltsjahr 2022 darf dabei in Summe maximal die sich aus den Haushaltssatzungen 2021 und 2022 ergebende Kreditermächtigung in Höhe von insgesamt 4,9 Mio Euro ausgeschöpft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2022 13:15 Uhr