Bebauungsplan: GE Waldanger Eugenbach
Im Westen des Grundstücks soll das Gebäude in L-Form errichtet werden. Es soll entlang des Franzosengrabens ca. 42 m lang werden und 40 m breit werden.
Im Erdgeschoss sind Lagerräume, eine Werkstatt, Büroräume und Aufenthaltsräume geplant. Im 1. Obergeschoss sind ebenfalls Büroräume geplant. Zusätzlich sollen dort 2 Monteursunterkünfte in Form von kleinen Zwei-Zimmer-Wohnungen errichtet werden. Im 2. Obergeschoss, welches ein sogenanntes Staffelgeschoss darstellt, ist die Betriebsleiterwohnung geplant.
Das Gebäude soll mit einem Flachdach versehen werden. Die Wandhöhe beträgt mit Staffelgeschoss 10,52 m.
Abweichungen vom Bebauungsplan:
- Ein Teil der Stellplätze sollen außerhalb der Baugrenze errichtet werden.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig nachgewiesen.
Insgesamt sind 53 Stellplätze, inklusive 2 Behindertenstellplätze nachgewiesen. Dies entspricht den geforderten Stellplätzen nach der Stellplatzsatzung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei dem Gewerbebetrieb handelt es sich um einen ortsansässigen Fachbetrieb für Kommunikations- und Informationselektronik sowie Fahrzeugsonderumbau bzw. Fahrzeugsonderinnenausbau für die kritische Infrastruktur (z.B. Feuerwehr, Polizei, THW,…).
Nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO können Wohnungen im Gewerbegebiet ausnahmsweise für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber zugelassen werden. Insgesamt sind 3 Wohneinheiten geplant. Die Betriebsleiterwohnung macht nach Ansicht der Verwaltung keine Probleme. 2 Wohneinheiten sollen nach Aussage des Bauherrn für betriebseigene Monteure seien. Die Firma Klein betreut diverse Leitstellen, welche 24/7 funktionsfähig seien müssen. Wenn eine solche Leitstellt ausfällt oder es technische Störungen gibt, müssen innerhalb kürzester Zeit Mitarbeiter vor Ort sein. Die weiteren zwei Wohnungen für Aufsichts-/ und Bereitschaftspersonen sind somit von Seiten der Verwaltung ebenfalls vertretbar.
Mit dem Bauherrn wurde offen kommuniziert, dass die Probleme aufgrund der Wohneinheiten hier beim Landratsamt gesehen werden.
Von der Verwaltung wird vor Weitergabe des Antrags an das Landratsamt eine Anfrage dort gestellt und um Einschätzung und Stellungnahme gebeten.