Kanalinspektion OT Altdorf, Teil 2 von 4; Zustandsbewertung mit Sanierungskonzept, 6. Zwischenbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 34. Sitzung des Marktgemeinderates 15.11.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Auf die Gemeinderatssitzungen vom 03.12.2019 und 21.09.2021 wird Bezug genommen. Seit 2020 wird im OT Altdorf der Schmutzwasser- und Mischwasserkanal von der Fa. Stieglmeier mittels Kamera untersucht. Im zweiten Abschnitt wurden 8,4 km von insgesamt 25,6 km Kanalleitungen untersucht und zudem mit Signalnebel auf Fehlanschlüsse überprüft. Die Anzahl der in 2021 begutachteten Einstiegsschächte beträgt 258. Die Anzahl der inspizierten Anschlussleitungen beträgt 698. Falls kein Revisionsschacht vorhanden war, wurde die Anschlussleitung bis zur jeweiligen Gebäudemauer befahren. Dabei kam in erster Linie Satellitentechnik mit Inspektion vom Hauptkanal aus zum Einsatz. 

Sanierungskosten
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wurden für jede Kanalhaltung, Anschlussleitung bzw. für jeden Schacht die Sanierungsmaßnahmen zusammengestellt, die erforderlich sind um das Bauwerk in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Die Sanierungsdringlichkeit wird nach den Bewertungskriterien der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) bestimmt und in entsprechende Zustandsklassen eingestuft. Die Sanierungsdringlichkeit (Zustandsklasse) ergibt sich aus dem schwerwiegendsten Schaden an einem Objekt. 

Unterteilt nach Sanierungsprioritäten und ohne Berücksichtigung privater Anschlussleitungen ergeben sich folgende Sanierungskosten in brutto.

Zustandsklasse 0/1 (Kurzfristig):        Hauptkanal brutto                  60.000,00 €

Schächte brutto                  34.000,00 €

Anschlussleitungen brutto        182.000,00 €
                                               Summe brutto                276.000,00 €

Zudem besteht noch folgender Sanierungsrückstand aus dem letzten Jahr, da auf dem angespannten Haushalt Rücksicht genommen und auf bessere Inspektionsergebnisse gehofft wurde. Letzteres hat sich leider nicht eingestellt, im Gegenteil wie die Kosten zeigen.

Zustandsklasse 0/1 (Kurzfristig):        Hauptkanal brutto                  58.000,00 €
       
Schächte brutto                    3.000,00 €

Anschlussleitungen brutto          12.000,00 €
                                               Summe brutto                  73.000,00 €

Somit hat sich nun aber ein Sanierungsvolumen in Höhe von ca. 349.000,00 € brutto aufgetürmt. 

Ergebnisse Signalnebelverfahren:
Die Durchführung des Signalnebelverfahrens im Schmutzwasserkanal ergab im Aicher Weg zwei Fehlanschlüsse. Die Schmutzwasserhaltung entwässert in unmittelbarer Nähe in den Mischwasserkanal. Daher ist ein zwingender Umschluss der Anschlussleitungen nicht erforderlich.  

Ausblick
Bereits seit April 2022 laufen die Inspektionen im nächsten Abschnitt des Sektor 2 (Altdorf Teil 3) und werden in Kürze abgeschlossen.

Gemäß Zeitplan ist der Abschluss sämtlicher Untersuchungen für das Jahr 2023 vorgesehen. 

Um einen noch größeren Sanierungsstau zu vermeiden wird dem GR empfohlen die jährlichen Haushaltsmittel von 110.000,00 € auf 175.000,00 € für die nächsten beiden Jahre zu erhöhen.     

Beschlussvorschlag

  1. Eine Kanalsanierung in Höhe von ca. 175.000,00 € wird in den kommenden 2 Jahren ausgeführt. 
  2. Der 1. Bgm. Hr. Stanglmaier wird bevollmächtigt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Lichtenecker & Spagl zu unterzeichnen. 
  3. Die Ausschreibung für das Jahr 2023 ist über die Wintermonate zu veranlassen. 
  4. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt einzustellen. 

Beschluss

  1. Eine Kanalsanierung in Höhe von ca. 175.000,00 € wird in den kommenden 2 Jahren ausgeführt. 
  2. Der 1. Bgm. Hr. Stanglmaier wird bevollmächtigt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Lichtenecker & Spagl zu unterzeichnen. 
  3. Die Ausschreibung für das Jahr 2023 ist über die Wintermonate zu veranlassen. 
  4. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt einzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 16:35 Uhr