Wasserrecht – Ergänzende Maßnahmen; Einbau kontinuierliche Wasserstandsmesseinrichtungen im RÜB 101 und RÜB 104 – Auftragsvergabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Im Mischwasserkanal wird nicht nur Schmutz- sondern auch Regenwasser abgeleitet. Um einen Rückstau zu verzögern, wurden Regenüberlaufbecken (RÜB) u.a. in der Landshuter Straße in Altdorf und in der Talstraße in Pfettrach errichtet. Diese RÜB sind mit einem Notüberlauf in die Pfettrach und in den Mühlkanal verbunden. So wird bei Überlastung des Kanalnetzes und der Regenüberlaufbecken Mischwasser in die Pfettrach und in den Mühlkanal eingeleitet. Dafür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis vom LRA durch einen Bescheid erforderlich. 
Für die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis vom Landratsamt das gemeindliche Abwasser aus der Mischwasserkanalisation in die Pfettrach (Gewässer II. Ordnung) und des Pfettracher Mühlkanals (Gewässer III. Ordnung) einleiten zu dürfen, wurden folgende ergänzende Maßnahmen im Bescheid gefordert.
In den zwei Regenrückhaltebecken RÜB 101 in der Talstraße in Pfettrach und RÜB 104 in der Landshuter Straße in Altdorf sind an geeigneten Stellen kontinuierliche Wasserstandsmesseinrichtungen einzubauen. 
An den Entlastungsbauwerken im Kanalnetz mit kontinuierlicher Wasserstandsmessung (RÜB 101 und RÜB 104) sind die Entlastungshäufigkeit (Tage pro Jahr), die Entlastungsdauer (Stunden pro Jahr) sowie das Entlastungsvolumen (Kubikmeter pro Jahr) zu dokumentieren.
Für die beiden Wasserstandsmesseinrichtungen wurde eine Angebotseinholung im Sinne einer freihändigen Vergabe veranlasst. 
Eingeladen zur Angebotsabgabe wurden 4 Firmen, davon hat eine Firma nur ein Angebot abgeben. 2 Firmen haben aus Kapazitätsgründen abgesagt. 
Vom Ing.-Büro Ferstl wurde das Angebot in Höhe von 11.643,56 € brutto von der Fa. Detectronic GmbH aus Bad Windsheim geprüft und zur Auftragserteilung vorgeschlagen.  

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag in Höhe von 11.643,56 € brutto der Fa. Detectronic GmbH aus Bad Windsheim zu erteilen und entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt bereitzustellen. 

Beschluss

Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag in Höhe von 11.643,56 € brutto der Fa. Detectronic GmbH aus Bad Windsheim zu erteilen und entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt bereitzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2022 16:40 Uhr