Förderprogramm für Photovoltaik-Balkonkraftwerke, Erlass einer Förderrichtlinie


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.12.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Markt Altdorf beabsichtigt, den Kauf und die Installation von Photovoltaik-Balkonkraftwerken zu bezuschussen. In der Bürgerversammlung Eugenbach wurde die Idee zu einem solchen Förderprogramm aufgeworfen. In der Verwaltung sind im Laufe des letzten Jahres drei diesbezügliche Erkundigungen eingegangen. Altdorfer Bürger sollen weiterhin ermutigt werden, durch Photovoltaik und Eigenstromproduktion den Anteil an erneuerbarer elektrischer Energie zu erhöhen. So ist es auch beispielhaft im Maßnahmenkatalog des Energie- und Klimaschutzgutachtens (M 35) festgehalten worden. Eine Möglichkeit könnten Balkonkraftwerke darstellen. Durch eine Förderung von Balkonkraftwerken sollen auch diejenigen ihren Beitrag zur Energiewende leisten können, die über kein eigenes Dach verfügen. 

Für sie sind im Handel weitere Bezeichnungen wie „Stecker-Solargeräte“, „Plug & Play – Solaranlagen“, „PV-Kleinstanlagen“ im Gebrauch. Balkonkraftwerke können auf dem Balkon, auf der Terrasse oder am Gartenhaus durch den Nutzer selbst montiert werden. Eine Anlage besteht aus einem oder zwei Solarmodulen, einem Befestigungssystem und einem Wechselrichter. Der Strom wird dann per Steckdose in den Stromkreis des Hauses oder der Wohnung eingespeist. Die Solarpaneele haben in der Regel eine Leistung von 300 Watt bis maximal 600 Watt. Die Anlage soll nach der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber und im Marktstammregister angemeldet werden.

Das Zuschussangebot soll in seiner Abwicklung niederschwellig und einfach gestaltet sein. 
Referenzkommunen gibt es im Landkreis Landshut nicht, aber in Penzberg, Günzburg oder Weiden sind diese Programme schon vom Stadtrat verabschiedet worden. 

Entwurf der Förderrichtlinie „Kauf und Installation eines Photovoltaik-Balkonkraftwerks“

  1. Ziel der Förderrichtlinie 
Photovoltaikanlagen sind eine wichtige Technik, um erneuerbaren Strom zu erzeugen. Die Photovoltaik im Bereich von Wohngebäuden soll im Gemeindegebiet weiter ausgebaut werden. Der Markt Altdorf möchte deswegen die Bürger und Bürgerinnen unterstützen und ermutigen, durch den Betrieb von Balkonkraftwerken einen Beitrag dazu zu leisten. Die vorliegende Richtlinie regelt die Bedingungen, unter denen ab dem 01.01.2023 eine Förderung beim Markt Altdorf beantragt werden kann. 

  1. Anwendungsbereich 
Gefördert werden der Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken. Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Marktes Altdorf. Die ebenfalls üblichen Bezeichnungen für ein Balkonkraftwerk wie „Stecker-Solargerät“, „Mini-PV“, „Plug & Play – Solaranlagen“, „Balkon-PV“, „PV-Kleinstanlagen“, „Kleinstsolaranlagen“ sind von dieser Förderrichtlinie gleichermaßen erfasst. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. Förderzusagen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Förderanträge erteilt. 

  1. Allgemeine Anforderungen 
Die technischen Anschlussbedingungen und VDE-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ sind einzuhalten. Der erzeugte Strom wird selbst verbraucht. Für eventuell in das Netz eingespeisten Strom wird keine Vergütung (EEG, KWKG) beansprucht.

  1. Art und Umfang der Förderung 
Zuschussfähig sind Balkonkraftwerke mit einer Leistung bis maximal 600 Wp. Die kommunale Förderung beträgt pauschal 100,00 Euro, ist aber auf 20% der Anschaffungskosten begrenzt. Der Zuschuss wird einmalig gewährt. Nicht zuschussfähig sind Prototypen und PV-Anlagen im Eigenbau. Bereits installierte Anlagen sind von der Antragstellung ausgenommen.

  1. Antragsberechtigte Personen 
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Hauptwohnsitz in Altdorf. Sie können Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Mieter von Gebäuden oder Wohnungen sein. 
  1. Antrags-und Bewilligungsverfahren 
Für einen Zuschuss kann das Formblatt „Antrag auf Bezuschussung eines Balkonkraftwerks“ verwendet werden. Dieses kann auf der Homepage des Marktes Altdorf (https://www.markt-altdorf.de/) unter folgender Adresse heruntergeladen werden.

Ein Antrag wird erst bearbeitet, wenn alle notwendigen Angaben vorliegen. Stichtag ist hierbei der Eingangsstempel der Poststelle oder ihre E-Mail-Signatur. Anträge, die drei Monate nach einem entsprechenden Hinweis durch die Verwaltung noch immer unvollständig sind oder nicht förderfähige Inhalte aufweisen, werden abgelehnt.  Nach der Förderzusage ist innerhalb von sechs Monaten der Nachweis über die erfolgte Installation zu erbringen.   

Die Bindungsfrist der bezuschussten PV-Anlage beträgt 5 Jahre, d. h. sie darf innerhalb dieser 5 Jahre nicht veräußert werden. Wenn vor Ablauf von fünf Jahren nach Auszahlung des Förderbetrags das geförderte Balkonkraftwerk aufgrund eines Schadens nicht mehr funktioniert und rückgebaut wird, sind die Fördermittel entsprechend zurückzuzahlen.  Die Antragstellerin/ der Antragsteller ist verpflichtet, dies dem Fördergeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sollte im Rahmen der Gewährleistung bzw. eines Garantiefalles das Balkonkraftwerk getauscht werden, ohne dass dabei ein neuer Kaufvertrag geschlossen wird, muss die Förderung nicht anteilig zurückbezahlt werden. Der Austausch ist dem Markt Altdorf schriftlich mitzuteilen. 

Der abschließende Auszahlungsantrag nach getätigtem Kauf muss zusammen mit einem Rechnungsbeleg (Kontoauszug, Rechnung etc.) und einem einfachen Nachweis über die Installation (z.B. Foto) eingereicht werden. 

  1. Auswirkung auf andere Fördermittel
Der Markt Altdorf schließt eine Förderung durch andere Fördermittelgeber (z. B. KfW, Bafa, Freistaat Bayern) nicht aus. Ob sich die kommunalen Zuschüsse umgekehrt auf andere Förderungen auswirken, ist vom Antragsteller mit den dortigen Stellen zu klären. 

  1. Widerruf 
Der bewilligte Zuschuss kann ganz oder teilweise widerrufen werden, wenn die Maßnahme nicht entsprechend den Anforderungen ausgeführt wird sind oder der Zuschuss aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben gewährt wurde. Der bereits seitens des Marktes Altdorf ausbezahlte Betrag ist dann zurückzuerstatten. Der Markt Altdorf kann vor Ort Kontrollen durchführen. 
  1. Inkrafttreten 
Die Richtlinie tritt am 01.01.2023 in Kraft und endet am 31.12.2024.

Beschlussvorschlag

Der Markt Altdorf bezuschusst ab dem 01.01.2023 den Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken von Bürgerinnen und Bürger des Marktes mit einem pauschalen Betrag von 100 Euro, begrenzt auf 20% des Anschaffungspreises. Das Förderprogramm ist zunächst auf zwei Jahre bis zum 31.12. 2024 begrenzt. 
Im Haushalt werden Mittel in Höhe von insgesamt 4.000 Euro für beide Jahre zusammen eingeplant. 
Der Markt Altdorf erlässt eine Richtlinie in der Details zur Antragsberechtigung und zum Zuschussverfahren festgelegt sind.

Beschluss

Der Markt Altdorf bezuschusst ab dem 01.01.2023 den Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken von Bürgerinnen und Bürger des Marktes mit einem pauschalen Betrag von 100 Euro, begrenzt auf 20% des Anschaffungspreises. Das Förderprogramm ist zunächst auf zwei Jahre bis zum 31.12. 2024 begrenzt. 
Im Haushalt werden Mittel in Höhe von insgesamt 4.000 Euro für beide Jahre zusammen eingeplant. 
Der Markt Altdorf erlässt eine Richtlinie in der Details zur Antragsberechtigung und zum Zuschussverfahren festgelegt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.03.2023 11:44 Uhr