Neubau eines Wohnhauses mit Garage; Wallerstr. 17


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.03.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Bebauungsplan: Kleinfeld IV Aich

Errichtet werden soll ein Einfamilienhaus mit einer Breite und Länge von je 12,93 m. Die Wandhöhe soll 6,15 m betragen. Als Dachform ist ein asymmetrisches Zeltdach mit einer Neigung von 11° und 19° Grad geplant. Die Doppelgarage soll im nordwestlichen Grundstückseck platziert werden. Die Wandhöhe soll 2,97 m betragen und als Flachdachgarage mit Dachbegrünung erbaut werden. Die Länge der Garage soll 8 m und die Breite 6,57 m betragen.

Stellplätze sind mit der Doppelgarage ausreichend nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Wandhöhe; festgesetzt sind 6,00 m, beantragt werden 6,15 m.
  • Die Baugrenze soll mit dem Wohnhaus überschritten werden.
  • Dachform; Satteldach ist festgesetzt – hier ist ein Zeltdach geplant.
  • Dachneigung; 36°-42° sind festgesetzt – hier sind im Nord-Ost und West-Nord 19° und im Ost-Süd und Süd-West 11° geplant.
  • Die Garage soll außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.
  • Die Garage soll ein Flachdach erhalten, gem. B-Plan ist ein Flachdach unzulässig.
  • Dachdeckung; Zulässig sind nur Ziegel; auf dem Flachdach der Garage soll ein extensives Gründach ausgeführt werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Grenzen des Grundstücks stimmen nicht mehr mit der ursprünglichen Planung des Bebauungsplans überein. Aufgrund dessen, ist eine andere Setzung des Baukörpers erforderlich. In diesem Bebauungsplanbereich wurden bereits bei einzelnen Parzellen Zeltdächer als Abweichungen genehmigt. Hier werden zwar viele Abweichungen gewünscht, allerdings sind diese nicht gravierend und beeinflussen die Nachbarschaft nicht negativ. Dadurch, dass alle Nachbarn dem Bauantrag zugestimmt haben, sieht die Verwaltung bei den Abweichungen vom Bebauungsplan keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2023 07:57 Uhr