Planbereich: Ortsabrundungssatzung Ganslberg
Im Westen angrenzend an das bestehende Gebäude soll ein Neubau angebaut werden. Insgesamt sollen 3 Wohneinheiten entstehen. Derzeit ist eine Wohneinheit in Form eines Einfamilienhauses vorhanden.
Es ist ein asymmetrisches Satteldach geplant. Insgesamt sind 3 Vollgeschosse vorgesehen. Die Carports im Westen sollen unterirdisch errichtet werden. Die Wandhöhe zum Norden würde 6,26 m, zum Süden 10,03 m betragen. Die Firsthöhe soll 12,35 m betragen. Eine Abstandsflächenübernahme vom betroffenen Nachbarn ist vorhanden.
Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen.
Die Nachbarunterschrift ist vorhanden.
Abweichungen von der Ortsabrundungssatzung:
- Als Höchstgrenze sind maximal 2 Vollgeschosse zulässig; hier werden 3 beantragt
- Pro Wohngebäude sind maximal 2 Wohneinheiten zulässig; hier werden 3 beantragt
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit der hier gültige Ortsabrundungssatzung wurde beabsichtigt, die bauliche Entwicklung im Ortsteil Ganslberg zu regeln. Ausgenommen hierbei war der Bereich, für den bereits der rechtsgültige Bebauungsplan „Ganslberg“ besteht. Dieser grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung an. Bei einzelnen Baumaßnahmen ist auf die Wahrung des dörflichen Charakters zu achten.
Ganslberg ist sehr dörflich geprägt und hat im Bereich der Ortsabrundungssatzung kein Gebäude mit 3 Vollgeschossen.
Das betroffene Grundstück liegt, von der Erschließungsstraße aus, erhöht, wodurch ein Baukörper mit 3 Vollgeschossen eine noch massivere Wirkung hat. Zur Straßenseite hin ist das Satteldach jedoch steiler geplant, wodurch zu dieser Seite lediglich 2 Vollgeschosse wahrgenommen werden können.
Hinsichtlich der 3 Wohneinheiten kann sich die Verwaltung eine Abweichung von der Ortsabrundungssatzung vorstellen. Es handelt sich um eine Nachverdichtung um 50% der zulässigen Wohneinheiten, welche regelmäßig vom Bau- und Umweltausschuss befürwortet wird.