Antrag auf Vorbescheid; Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses zu einem Wohnhaus mit 3 Wohneinheiten; Ganslberg 9b


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Planbereich: Ortsabrundungssatzung Ganslberg

Im Westen angrenzend an das bestehende Gebäude soll ein Neubau angebaut werden. Insgesamt sollen 3 Wohneinheiten entstehen. Derzeit ist eine Wohneinheit in Form eines Einfamilienhauses vorhanden.
Es ist ein asymmetrisches Satteldach geplant. Insgesamt sind 3 Vollgeschosse vorgesehen. Die Carports im Westen sollen unterirdisch errichtet werden. Die Wandhöhe zum Norden würde 6,26 m, zum Süden 10,03 m betragen. Die Firsthöhe soll 12,35 m betragen. Eine Abstandsflächenübernahme vom betroffenen Nachbarn ist vorhanden.

Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen.

Die Nachbarunterschrift ist vorhanden.

Abweichungen von der Ortsabrundungssatzung:
  • Als Höchstgrenze sind maximal 2 Vollgeschosse zulässig; hier werden 3 beantragt
  • Pro Wohngebäude sind maximal 2 Wohneinheiten zulässig; hier werden 3 beantragt

Stellungnahme der Verwaltung:
Mit der hier gültige Ortsabrundungssatzung wurde beabsichtigt, die bauliche Entwicklung im Ortsteil Ganslberg zu regeln. Ausgenommen hierbei war der Bereich, für den bereits der rechtsgültige Bebauungsplan „Ganslberg“ besteht. Dieser grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung an. Bei einzelnen Baumaßnahmen ist auf die Wahrung des dörflichen Charakters zu achten.
Ganslberg ist sehr dörflich geprägt und hat im Bereich der Ortsabrundungssatzung kein Gebäude mit 3 Vollgeschossen.
Das betroffene Grundstück liegt, von der Erschließungsstraße aus, erhöht, wodurch ein Baukörper mit 3 Vollgeschossen eine noch massivere Wirkung hat. Zur Straßenseite hin ist das Satteldach jedoch steiler geplant, wodurch zu dieser Seite lediglich 2 Vollgeschosse wahrgenommen werden können.
Hinsichtlich der 3 Wohneinheiten kann sich die Verwaltung eine Abweichung von der Ortsabrundungssatzung vorstellen. Es handelt sich um eine Nachverdichtung um 50% der zulässigen Wohneinheiten, welche regelmäßig vom Bau- und Umweltausschuss befürwortet wird. 

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss 1

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Beschluss 2

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindlich Einvernehmen nicht erteilt. Ein 2. Vollgeschoss + Dachgeschoss mit in der Dachneigung am Bestandshaus angepasstes Satteldach kann das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2023 17:47 Uhr