Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Mehrgenerationenhauses; Dekan-Wagner-Str. 23 u. 25


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Bebauungsplan: Rossweide Überarbeitung II Teilbereich WA

Geplant ist ein rechteckiger Baukörper mit 4 Wohneinheiten. Je Flurnummer sind 2 Wohneinheiten vorgesehen. In der Mitte des Baukörpers ist ein Atrium (Innenhof) geplant. Insgesamt sind 3 Geschosse gewünscht.

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden. 

Stellplätze sind nachgewiesen.

Folgende Fragen sollen durch den Antrag auf Vorbescheid geklärt werden:
  1. Wird der geplanten Bebauung mit 2 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bzw. Terrassengeschoss zugestimmt?
  2. Ist eine Überschreitung der im B-Plan angegebenen GFZ von 0,6 auf 0,65 zulässig?
  3. Kann der Errichtung von 4 Wohneinheiten (pro Parzelle 1 WE zulässig) zugestimmt werden?
  4. Kann der Erstellung von 8 Stellplätzen zugestimmt werden?

Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist hier zu bewerten, ob sich der Baukörper städtebaulich einfügt. Zwar sind die direkt im Osten und Westen angrenzenden Grundstücke mit wesentlich kleineren Wohnhäusern bebaut, allerdings entsprechen diese auch nicht mehr den aktuellen Baustandards. Ebenfalls ist der gegenüberliegende Baukörper und die gemeindlichen Gebäude in der Nähe zu berücksichtigen.
  • Zu 1.: Einer Bebauung mit 2 Vollgeschossen + Dachgeschoss kann städtebaulich durchaus das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Eine solche Bauweise fügt sich städtebaulich in diese Gegend ein. Das Dachgeschoss darf keinesfalls ein Vollgeschoss sein.
  • Zu 2.: Eine solche minimale Überschreitung der GFZ wurde in diesem Bebauungsplanbereich bereits zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen kann hierzu erteilt werden.
  • Zu 3.: Pro Parzelle ist 1 WE zulässig. Würde man jedes Grundstück einzeln betrachten, würde man einer weiteren, zweiten Wohneinheit durchaus zustimmen.
  • Zu 4.: Einer Erstellung von 8 Stellplätzen kann zugestimmt werden. Die Erschließung der Stellplätze muss über eine gemeinsame Zu- und Ausfahrt erfolgen.

In der Gesamtheit kann dem Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass das Dachgeschoss keinesfalls ein Vollgeschoss sein darf und dass die Erschließung der Stellplätze über eine gemeinsame Zu- und Ausfahrt zu erfolgen hat.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass das Dachgeschoss keinesfalls ein Vollgeschoss sein darf und dass die Erschließung der Stellplätze über eine gemeinsame Zu- und Ausfahrt zu erfolgen hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2023 17:47 Uhr