Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge der Kinderkrippen im Markt Altdorf zum 01.09.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 18.07.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Die Elternbeiträge der Kinderkrippen im Markt Altdorf wurden zuletzt im Jahr 2021 in zwei Schritten (zum 01.01. und 01.09.) um insgesamt 18,2 % (1. Buchungskategorie) erhöht; auf die Marktgemeinderatssitzung vom 17.11.2020 wird verwiesen. Für das Kinderkrippenjahr 2023/2024 waren die Beiträge turnusgemäß wieder zu überprüfen. Aus der Überprüfung ergibt sich die Notwendigkeit einer deutlichen Erhöhung der Elternbeiträge. Zudem sollten die Elternbeiträge nach übereinstimmender Einschätzung der Träger und der Kämmerei aufgrund der derzeit sehr dynamischen Entwicklung bei Personal- und Sachkosten künftig jährlich überprüft werden. Dadurch würden notwendige Erhöhungen jeweils prozentual geringer ausfallen.
Bereits seit Jahren ist ein kontinuierlicher Anstieg der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen zu verzeichnen, der vor allem auf stetig steigende Personalkosten zurück zu führen ist. Die im Jahr 2022 sprunghaft angestiegenen Verbraucherpreise, vor allem im Bereich Energie, und die hohen Tarifabschlüsse beschleunigen diese Entwicklung erheblich.
Sofern dem nicht auch durch eine kontinuierliche Nachbesserung auf der Einnahmeseite entgegengewirkt wird, müssten die sich sonst ergebenden Betriebskostendefizite allein durch Einsparungen im personalintensiven Betrieb der Einrichtungen abgefangen werden. Eine weitere Hinnahme der Defizite, die sich derzeit alljährlich auf fünfstellige Beträge belaufen, kommt wegen der negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftsführung der Träger und die Belastung des Haushalts des Marktes Altdorf nicht in Betracht. Eine defizitäre Betriebsführung schränkt zudem die Handlungsfähigkeit der Träger bei der Personalgewinnung und den Investitionen ein, was letztlich zu Lasten der Qualität der Kinderbetreuung in den Einrichtungen gehen würde.

Die Träger der örtlichen Kinderkrippen (AWO und Diakonisches Werk Landshut) schlagen daher eine Anhebung der Elternbeiträge um 30 % vor. Nach Abstimmungsgesprächen mit den Sprechern der im Marktgemeinderat vertretenen Fraktionen und den Trägern schlägt die Verwaltung eine Anhebung der Elternbeiträge um 20 % (1. Buchungskategorie) vor. 

Es wurden auch diesmal die Elternbeiträge der Kinderkrippen einiger anderer Gemeinden im Landkreis Landshut sowie der kommunal betriebenen Kinderkrippen in der Stadt Landshut als Vergleichswerte herangezogen; diese sind der als Tischvorlage verteilten Übersicht zu entnehmen. Mit der nun zu beschließenden Erhöhung würden die Elternbeiträge über dem in der Region derzeit vorherrschenden Niveau liegen. Die Übersicht zeigt jedoch, dass der Markt Altdorf nicht der einzige „Ausreißer nach oben“ wäre. Zudem ist zu beachten, dass die Elternbeiträge z. B. der Stadt Landshut die Preis- und Tarifentwicklung seit Anfang 2022 noch nicht berücksichtigen. 

Bei den jeweils vorgeschlagenen Elternbeiträgen sind die Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) hinsichtlich der Staffelung der Elternbeiträge zu beachten. Festgehalten werden soll zudem an der sich bislang bewährenden Praxis, dass die Elternbeiträge aller Kinderkrippen im Markt Altdorf die gleiche Höhe aufweisen.

Die für die Eltern aus der Beitragserhöhung resultierende finanzielle Mehrbelastung wird durch das mit Wirkung zum 01.01.2020 vom Freistaat Bayern eingeführte Krippengeld abgefedert. Das Krippengeld ist abhängig vom Einkommen; die Grenze liegt bei 60.000 Euro jährlich pro Haushalt mit einem Kind. Für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug gibt es einen Zuschlag von 5.000 Euro. Damit sollen gezielt Eltern im mittleren und unteren Einkommensbereich unterstützt werden. Durch das Krippengeld werden die bezugsberechtigten Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Bayerischen Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt. 

Aufgrund der Entwicklung der Betriebskostendefizite, insbesondere vor dem Hintergrund von aktuell überdurchschnittlicher Inflation und Tarifsteigerungen, und den daraus resultierenden Folgen ist eine Erhöhung der Elternbeiträge bereits aus finanzwirtschaftlichen Erwägungen dringend geboten. Die Verwaltung empfiehlt daher, der mit den Trägern der Altdorfer Kinderkrippen abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge zum 01.09.2023 zuzustimmen. 

Beschlussvorschlag

Der mit den Trägern der Altdorfer Kinderkrippen abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge zum 01.09.2023 wird zugestimmt. Die Elternbeiträge für alle Kinderkrippen im Markt Altdorf werden wie folgt angehoben:

Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag bisher [EUR]
195,00 
215,00
235,00
255,00
275,00
295,00
Elternbeitrag ab 01.09.2023 [EUR]
234,00
258,00
282,00
306,00
330,00
354,00

Beschluss

Der mit den Trägern der Altdorfer Kinderkrippen abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge zum 01.09.2023 wird zugestimmt. Die Elternbeiträge für alle Kinderkrippen im Markt Altdorf werden wie folgt angehoben:

Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag bisher [EUR]
195,00 
215,00
235,00
255,00
275,00
295,00
Elternbeitrag ab 01.09.2023 [EUR]
234,00
258,00
282,00
306,00
330,00
354,00

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4

Datenstand vom 20.07.2023 08:57 Uhr