Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge des Schülerhorts zum 01.09.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 18.07.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Elternbeiträge des Horts „Sonnenschein“ wurden zuletzt zum 01.09.2021 um 11,9 % (1. Buchungskategorie) erhöht; auf die Marktgemeinderatssitzung vom 08.06.2021 wird verwiesen. Für das Schuljahr 2023/2024 waren die Beiträge turnusgemäß wieder zu überprüfen. Aus der Überprüfung ergibt sich die Notwendigkeit einer deutlichen Erhöhung der Elternbeiträge. Zudem sollten die Elternbeiträge nach übereinstimmender Einschätzung des Trägers (AWO) und der Kämmerei aufgrund der derzeit sehr dynamischen Entwicklung bei Personal- und Sachkosten künftig jährlich überprüft werden. Dadurch würden notwendige Erhöhungen jeweils prozentual geringer ausfallen.
Wie bei den Kinderkrippen und Kindergärten (siehe vorherige TOPs) ist auch beim Hort bereits seit Jahren ein kontinuierlicher Anstieg der Betriebskosten zu verzeichnen, der vor allem auf stetig steigende Personalkosten zurück zu führen ist. Die im Jahr 2022 sprunghaft angestiegenen Verbraucherpreise, vor allem im Bereich Energie, und die hohen Tarifabschlüsse beschleunigen diese Entwicklung erheblich.
Sofern dem nicht auch durch eine kontinuierliche Nachbesserung auf der Einnahmeseite entgegengewirkt wird, müsste das sich sonst ergebende Betriebskostendefizit allein durch Einsparungen im personalintensiven Betrieb der Einrichtung abgefangen werden. Eine Hinnahme eines beständig steigenden Defizits kommt wegen der negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftsführung des Trägers und die Belastung des Haushalts des Marktes Altdorf nicht in Betracht. Eine defizitäre Betriebsführung schränkt zudem die Handlungsfähigkeit des Trägers bei der Personalgewinnung und den Investitionen ein, was letztlich zu Lasten der Qualität der Kinderbetreuung gehen würde.

Die AWO als Träger des Horts „Sonnenschein“ schlägt daher eine Anhebung der Elternbeiträge um 30 % vor. Nach Abstimmungsgesprächen mit den Sprechern der im Marktgemeinderat vertretenen Fraktionen und der AWO schlägt die Verwaltung eine Anhebung der Elternbeiträge um 20 % (1. Buchungskategorie) vor.
Durch die Erhöhung bleiben die Elternbeiträge auch signifikant über denen der Mittagsbetreuung, wo ebenfalls eine deutliche Anhebung erforderlich ist (siehe nachfolgenden TOP). Andernfalls wäre hier ein Nachfragedruck auf das höherwertige Angebot des Hortes zu befürchten, was zu einer Verknappung der Kapazität des Horts führen würde.

Es wurden auch diesmal die Elternbeiträge der Horte einiger anderer Gemeinden im Landkreis Landshut sowie der kommunal betriebenen Horte in der Stadt Landshut als Vergleichswerte herangezogen; diese sind der als Tischvorlage verteilten Übersicht zu entnehmen. Mit der nun zu beschließenden Erhöhung würden die Elternbeiträge auf dem in der Region derzeit vorherrschenden Niveau liegen. Der Markt Ergolding (Steuerkraft-Ranking im Landkreis Landshut: 4/35) würde dann sogar höhere Gebühren erheben als der Markt Altdorf (Steuerkraft-Ranking 2023 im Landkreis Landshut: 12/35). Zu beachten ist zudem, dass die Elternbeiträge z. B. der Stadt Landshut die Preis- und Tarifentwicklung seit Anfang 2022 noch nicht berücksichtigen. 

Bei den jeweils vorgeschlagenen Elternbeiträgen sind die Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) hinsichtlich der Staffelung der Elternbeiträge zu beachten. 

Aufgrund der Entwicklung der Betriebskosten, insbesondere vor dem Hintergrund von aktuell überdurchschnittlicher Inflation und Tarifsteigerungen, und den daraus resultierenden Folgen ist eine Erhöhung der Elternbeiträge bereits aus finanzwirtschaftlichen Erwägungen dringend geboten. Die Verwaltung empfiehlt daher, der mit der AWO abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge zum 01.09.2023 zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

Der mit der AWO abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge im Hort „Sonnenschein“ zum 01.09.2023 wird zugestimmt. Die Elternbeiträge werden wie folgt angehoben:

Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
3 – 4
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag bisher [EUR]
94,00
106,00
118,00
130,00
142,00
154,00
166,00
Elternbeitrag ab 01.09.2023 [EUR]
113,00
125,00
137,00
149,00
161,00
173,00
185,00

Beschluss

Der mit der AWO abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge im Hort „Sonnenschein“ zum 01.09.2023 wird zugestimmt. Die Elternbeiträge werden wie folgt angehoben:

Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
3 – 4
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag bisher [EUR]
94,00
106,00
118,00
130,00
142,00
154,00
166,00
Elternbeitrag ab 01.09.2023 [EUR]
113,00
125,00
137,00
149,00
161,00
173,00
185,00

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

Datenstand vom 20.07.2023 08:57 Uhr