Gebührenanpassung für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 18.07.2023 ö 7

Sachverhalt

Bei den Beratungen zum diesjährigen Haushalt wurde von verschiedenen Seiten das steigende Betriebskostendefizit der Villa Musica thematisiert. Nach den derzeitigen Planzahlen wird das Defizit der Villa Musica in diesem Jahr einen neuen Höchststand erreichen. Dies ist zum einen auf die Festanstellung der Honorarkräfte und zum anderen auf die deutliche Tarifsteigerung im Bereich des öffentlichen Dienstes zurückzuführen, welche bei ca. 10 % liegt. Anhand der derzeitigen Personalausgaben ergeben sich allein dadurch Mehr kosten i. H. v. ca. 60.000,00 Euro jährlich. In Summe ist im laufenden Jahr mit einem Defizit von rund 280.000 € (ohne Gebäudekosten) zu rechnen. 
Um wenigstens einen Teil dieser Mehrkosten über die Gebühren um zulegen ist eine Gebührenanpassung zum 01.01.24 geplant. Die letzte Gebührenanpassung erfolgte vor zwei Jahren.
Die Erhöhung ist wie folgt geplant:
Einzelunterricht 45 Minuten         von 85,00 Euro auf 90,00 Euro
Einzelunterricht 30 Minuten         von 59,00 Euro auf 64,00 Euro
Zweierunterricht 45 Minuten         von 46,00 Euro auf 50,00 Euro
Musikalische Frühförderung         von 27,00 Euro auf 28,00 Euro
Musikalische Früherziehung         von 34,00 Euro auf 35,00 Euro
Ensembles / Kammermusik für Nicht-Schüler 17,00 Euro
Ensembles / Kammermusik für Schüler 3,00 Euro (neu)
Chor / Kinderchor                 von 12,00 Euro auf 13,00 Euro

Weiter soll sowohl der Zuschlag für Externe als auch die Ermäßigung für Jugendliche von 5,00 Euro auf 10,00 Euro verdoppelt werden.
An der Villa Musica werden derzeit insgesamt 330 Schüler (inkl. Ensembles, Chor etc.) unterrichtet, wobei 109 aus Altdorf kommen und 221 aus dem Landkreis / Stadtgebiet. Aufgrund dieser Schülerstruktur werden durch die Gebührenerhöhung Mehreinnahmen i. H. v. 15.000,00 Euro erwirtschaftet. Damit bleiben 75 % der Personalkostensteigerung beim Markt Altdorf.
Die Gesamtpersonalkosten bezogen auf die gehaltenen Unterrichtsstunden betragen rund 60 €/h. Davon wird rund die Hälfte über Gebühren und Zuschüsse gedeckt, die andere Hälfte trägt der Markt. 

Die Anpassung wurde mit dem musikalischen Leiter Andreas Csok abgestimmt, dieser trägt sie mit. 

Beschlussvorschlag

Die „Gebührenordnung für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf in der Villa Musica“ wird in der vorgelegten Fassung beschlossen und tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Die bisherige Fassung wird mit Wirkung zum 31.12.23 aufgehoben.

Beschluss

Die „Gebührenordnung für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf in der Villa Musica“ wird in der vorgelegten Fassung beschlossen und tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Die bisherige Fassung wird mit Wirkung zum 31.12.23 aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 6

Dokumente
Gebührenordnung kommunaler Musikunterricht 2024 (.pdf)

Datenstand vom 20.07.2023 08:57 Uhr