Kreisstraße LA 52; Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen von Altdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 47. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Durch die veränderte Bebauung der Ortschaft Altdorf ist die Änderung des Straßenverzeichnisses der Kreisstraße LA 52 (führt der Landkreis Landshut) notwendig geworden. Das Tiefbauamt des Landkreises Landshut benötigt hierfür einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss zur Anerkennung der mitgesandten Unterlagen.

Die Neufestsetzung betrifft den Abschnitt 150 (Ortsdurchfahrt von Altdorf) von der Station 0,000 (neu) bis Station 2,255. Bei Station 0,000 kam ein E für Erschließungsbereich dazu, weil mittlerweile beide Seiten an der Opalstraße bebaut sind. Dieser Punkt als westliche Ortsdurchfahrtsgrenze ist in der Natur fixiert durch den Schnittpunkt der verlängerten Fahrbahnachse der Kreisstraße mit der Fahrbahnachse des Kreisverkehrs (Fl.Nr. 1750, Gemarkung Eugenbach).

Die Länge der Ortsdurchfahrt in Altdorf beträgt 2,255 km. Auch im alten Straßenverzeichnis betrug die insgesamte Länge 2,255 km. Es wurde jedoch eine Neufestsetzung gemacht, da die Streckenabschnitte neu zusammengesetzt wurden (s. Anhänge). Beginn ist beim Südumfahrungs-Kreisel an der Opalstraße (0,000) bis zum Sonnenring-Bahnübergang ( = 1,709), nach dem Bahnübergang beträgt die Angabe 1,734 und endet an der Gemarkungsgrenze der Äußeren Parkstraße mit 2,255 km.

Durch die Neustationierung des Abschnitts 100 (zwischen Bruckberg und Gündlkofen) der LA 52 verlängert sich die Länge der kompletten Kreisstraße LA 52 um insgesamt 3 m.

Beschlussvorschlag

Die westliche Ortsdurchfahrtsgrenze wird beim Abschnitt 150 Station 0,000 in der Natur fixiert durch den Schnittpunkt der verlängerten Fahrbahnachse der Kreisstraße LA 52 mit der Fahrbahnachse des Kreisverkehrs der Kreisstraße LA 52 (Fl.Nr. 1750, Gemarkung Eugenbach). Die östliche Ortsdurchfahrtsgrenze ist mit Station 2,255 wie bisher fixiert. Die Länge der festgesetzten Ortsdurchfahrt beträgt 2,255 km. Die Ortsdurchfahrt von Altdorf besteht aus einem Erschließungsbereich. 

Beschluss

Die westliche Ortsdurchfahrtsgrenze wird beim Abschnitt 150 Station 0,000 in der Natur fixiert durch den Schnittpunkt der verlängerten Fahrbahnachse der Kreisstraße LA 52 mit der Fahrbahnachse des Kreisverkehrs der Kreisstraße LA 52 (Fl.Nr. 1750, Gemarkung Eugenbach). Die östliche Ortsdurchfahrtsgrenze ist mit Station 2,255 wie bisher fixiert. Die Länge der festgesetzten Ortsdurchfahrt beträgt 2,255 km. Die Ortsdurchfahrt von Altdorf besteht aus einem Erschließungsbereich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2023 13:28 Uhr