Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Pfeffenhausener Str. 22
Daten angezeigt aus Sitzung:
31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Planbereich: Innenbereich
Im östlichen Grundstücksbereich soll ein Einfamilienhaus errichtet werden. Die Grundfläche des Wohnhauses soll 12 m x 10 m betragen. Es soll ohne Kellergeschoss errichtet werden und 2 Vollgeschosse erhalten. Im Obergeschoss ist südlich ein Balkon mit einer Tiefe von 3 m geplant. Die Wandhöhe soll 7,00 m betragen. Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Neigung von 28° vorgesehen.
Nördlich angrenzend an das Wohnhaus soll die Doppelgarage mit Technikraum platziert werden. Diese soll 9 m lang und 8 m breit werden. Die Wandhöhe soll hier 2,75 m betragen. Als Dachform ist ebenfalls ein Satteldach vorgesehen. Die Dachneigung soll 22° betragen.
Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen. Die Abstandsflächen sind eingehalten.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Wie beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt sind Bauvorhaben im Innenbereich zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden (§34 Abs. 1 BauGB).
Der Neubau des Einfamilienhauses mit Doppelgarage beeinträchtigt das Ortsbild nicht, die Erschließung ist gesichert. Auch fügt sich die Planung in das Dorfgebiet ein. Nach Ansicht der Verwaltung kann hier das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.01.2024 09:30 Uhr