Haushaltsplanung 2024: Vorstellung der Mittelanforderungen der Bauverwaltung
Daten angezeigt aus Sitzung:
52. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Seit 2022 werden im Vorfeld der Vorberatung des Haushaltsplans auch die Mittelanforderungen der Bauverwaltung zum Haushalt separat vorgestellt. Hierzu wurde auch heuer eine Übersicht als Tischvorlage verteilt.
Der Kämmerer Herr Rauhmeier machte zunächst einige grundsätzliche Ausführungen zu Aufbau und Inhalt der Liste. Anzumerken ist, dass es sich bei den Beträgen zunächst um Mittelanforderungen handelt; über die endgültigen Haushaltsansätze berät und beschließt der Marktgemeinderat im Zuge der Vorberatung und Verabschiedung des Haushalts 2024.
Sodann erläuterten Herr Rauhmeier und die Bauamtsleiterin Frau Hauser die wichtigsten Positionen und beantworteten Fragen aus dem Gremium.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat nimmt von den Mittelanforderungen der Bauverwaltung Kenntnis. Die beantragten Mittel sind – unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen – in den Entwurf des Haushaltsplanes 2024 aufzunehmen, soweit der Haushaltsausgleich gewährleistet ist.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt von den Mittelanforderungen der Bauverwaltung Kenntnis. Die beantragten Mittel sind – unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen – in den Entwurf des Haushaltsplanes 2024 aufzunehmen, soweit der Haushaltsausgleich gewährleistet ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.03.2024 08:52 Uhr