Festsetzung des Erfrischungsgeldes für die Europawahl am 09.06.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 52. Sitzung des Marktgemeinderates 12.03.2024 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Seit 2009 beträgt das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer bei Europawahlen beim Markt Altdorf 30,00 Euro. Gem. § 10 Abs. 2 EuWO werden je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder erstattet. 

Beschlussvorschlag

Für die Europawahl am 09. Juni 2024 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30,00 Euro festgesetzt.

Beschluss

Für die Europawahl am 09. Juni 2024 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30,00 Euro festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2024 08:52 Uhr