Neubau einer Betriebsleiterwohnung sowie eines Fitnessstudios; Opalstr. 53


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Bebauungsplan: GE Waldanger Eugenbach

Im Südöstlichen Grundstückseck soll eine Betriebsleiterwohnung und ein Fitnessstudio entstehen. Es sollen zwei gleichgroße Module entstehen. Das westliche Modul soll als Fitnessstudio genutzt werden. Das östliche als Betriebsleiterwohnung (2-Zimmer-Wohnung). Insgesamt soll der Baukörper mit Zuwegung und Terrasse eine Länge von 28,07 m² und eine Tiefe von 6,44 m erreichen. Als Dachform ist ein Flachdach geplant. Die Wandhöhe soll 2,39 m betragen. Das Bauwerk soll auf Stahlstützen stehen und über der bestehenden Sickermulde errichtet werden.

Die Nachbarunterschrift des östlich angrenzenden Nachbar ist vorhanden. 

Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Hier handelt es sich um Gewerbegebiet. Das Modul für das Fitnessstudio ist gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 4 BauNVO im Gewerbegebiet zulässig, hier sieht die Verwaltung keine Bedenken.
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, können im Gewerbegebiet nur ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die Wohnung in Grundfläche und Baumasse dem Betrieb untergeordnet ist (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO). Ob dieser Ausnahme zugestimmt werden kann, prüft das Landratsamt Landshut. Um eine Wohnung im Gewerbegebiet zu genehmigen muss der Betrieb, soweit bekannt, eine 24 Stunden Beaufsichtigung benötigen. Dies muss schriftlich erklärt werden. Zusätzlich verlangt das Landratsamt Landshut eine grundbuchrechtliche Sicherung, dass in dieser Wohnung nur der Betriebsleiter wohnen darf, dadurch soll eine Vermietung vermieden werden. Objektiv kann erwähnt werden, dass das Modul für die Betriebsleiterwohnung dem vorhandenen Gewerbebetrieb in Grundfläche und Baumasse untergeordnet ist. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2024 17:43 Uhr