Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Eugenbacher Str. 22


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.03.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Das derzeit bestehende Einfamilienhaus soll abgerissen werden. Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage. Es handelt sich um ein Hanggrundstück, welches für den Neubau um ca. 1 m abgegraben und neu modelliert werden soll. Zur Eugenbacher Str. soll um ca. 2,5 m abgegraben werden, die gewonnene Fläche soll als Stellplatzfläche genutzt werden. An der östlichen Grundstücksgrenze soll die Einzelgarage im Hang platziert werden. Bei der Garage ist ein Flachdach geplant. Neben der Garage ist die Auffahrt zum Wohnhaus und dem Außengelände vorgesehen.
Das Wohnhaus soll eine Grundfläche von 97,58 m² erhalten. Vorgesehen sind zwei Vollgeschosse und ein Satteldach. Die Dachneigung soll 25° betragen. Die Wandhöhe des Wohnhauses ist mit 5,37 m ab OKF geplant.

Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Entlang des Grundstücks verläuft ein Grünstreifen des Marktes mit einer Tiefe von 
1 - 1,5 m. Diesen zu erhalten ist wünschenswert. Bei Gesprächen mit dem Bauherrn wurde signalisiert, dass eine Absenkung des Gehwegs über die gesamte Grundstücksgrenze nicht möglich sei. Die Anfahrbarkeit der Längsparker auf seinem Grund würden über die bestehenden Absenkungen erfolgen und sind seiner Aussage nach auch ausreichend. Er würde der Pflanzung von zwei Bäumen im Bereich des öffentlichen Grünstreifens zustimmen. Eine Vereinbarung ist notwendig, da der gesetzlich vorgegebene Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann. Ebenfalls hat der Bauherr angeboten, nach dem Abriss des bestehenden Hauses dem Markt den Zugang zu dem nördlich angrenzenden Wald (Eigentum Markt) für Waldarbeiten zu ermöglichen. Dies wird über das Bauamt abgestimmt. 
Gem. § 34 BauGB soll sich ein Bauvorhaben im Innenbereich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. In diesem Bereich von Altdorf befinden sich neben Einfamilienhäusern auch Doppelhäuser sowie Mehrparteienhäuser. Das Bauvorhaben fügt sich nach Ansicht der Verwaltung in die Umgebung ein und beeinträchtigt nachbarliche Belange nicht. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
Mit dem Bauherrn ist eine Vereinbarung zur Pflanzung von zwei Bäumen auf dem südlich angrenzenden Grünstreifen des Marktes zu schließen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
Mit dem Bauherrn ist eine Vereinbarung zur Pflanzung von zwei Bäumen auf dem südlich angrenzenden Grünstreifen des Marktes zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2024 17:43 Uhr