Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung zu einem Gesundheitsstudio für Frauen; Am Hopfengarten 1
Daten angezeigt aus Sitzung:
34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bebauungsplan: Jägerfeld II
Die Mieterin des Bauherrn beabsichtigt, die Räume der Einliegerwohnung zu einem Gesundheitsstudio umzunutzen.
Das Gesundheitsstudio soll sich speziell an Frauen richten. Es sollen Kurse in kleineren Gruppen stattfinden (bis zu max. 6 Personen). Es sollen Kurse wie Pilates, Yoga, rückbildungsfördernde Postnatalkurse und Personaltraining angeboten werden. Außerdem sollen auch Massagen (wie z.B. Wochenbettmassagen) angeboten werden.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.
Für die Nutzung als Gesundheitsstudio sind bei dieser Größe 4 Stellplätze erforderlich. Diese können nachgewiesen werden.
Abweichungen vom Bebauungsplan:
- Die Stellplätze befinden sich außerhalb der Baugrenze
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Errichtung der Doppelhaushälfte wurden bereits Befreiungen genehmigt. Pro Doppelhaushälfte wäre nur eine Wohneinheit zulässig, hier wurden zwei Wohneinheiten genehmigt und errichtet. Auch die Stellplätze befanden sich bereits bei der damaligen Genehmigung außerhalb der Baugrenze.
Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO sind Anlagen für gesundheitliche und sportliche Zwecke im Allgemeinen Wohngebiet zulässig. Bei dem geplanten Gesundheitsstudio handelt es sich um eine solche Anlage. Das Gesundheitsstudio ist somit im Allgemeinen Wohngebiet zulässig. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.04.2024 10:45 Uhr