Entscheidung über die Höhe des Erfrischungsgeldes bei der Bundestagswahl am 24. September 2017
Daten angezeigt aus Sitzung: 51. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.09.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat | 51. Sitzung des Marktgemeinderates | 12.09.2017 | ö | beschliessend | 11 |
Sachverhalt
Am 24. September 2017 findet wieder die Bundestagwahl statt. Für diese Wahl ist die Höhe des Erfrischungsgeldes festzulegen. Bei den beiden letzten Bundestagswahlen wurden jeweils 30 € bezahlt.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat möge beschließen, bei der Bundestagwahl 2017 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30 € zu bezahlen.
Beschluss
Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.09.2017 08:28 Uhr