Mit Schreiben vom 25.09.2019 stellen die Firmen H + V Versorgungstechnik GmbH und Kfz Handel Astner eine Zufahrt von Seiten der Kreisstraße LA 52 zu Ihren Grundstücken Opalstraße 46 und 48. Diese Anfrage wurde von der Verwaltung bereits mehrfach abgelehnt.
Hintergrund dieses Antrags ist die nach Ihren Angaben schlechte verkehrliche Anbindung über eine 3,50 Meter breite Zufahrtsstraße aus dem Kreisverkehr, die auch durch parkende Fahrzeuge erschwert wird.
Stellungnahme der Verwaltung.
Während der Bauleitplanung war es u.a. eine Forderung des Landkreises, dass die Zufahrt auf die Kreisstraße LA 52 gebündelt über eine Erschließungsstraße erfolgen soll und nicht für jedes Grundstück eine eigene Ausfahrt errichtet werden kann.
Die Erschließung erfolgte durch die Firma Isarkies. Die Straße mit Wendekreis wurde nach der Errichtung an den Markt Altdorf übergeben und öffentlich gewidmet. Die Zufahrtsstraße zu den Grundstücken Opalstraße 46 und 48 wurde anteilig mit den Grundstücken erworben. Es handelt sich um private Zufahrtsstraßen. Dies war den Antragstellern zum Zeitpunkt des Kaufs bekannt.
Mittlerweile hat nach Aussage von Herrn Astner der Landkreis keine Einwände gegen die Schaffung einer weiteren Zufahrt.
Nach Ansicht der Verwaltung würde hier aber wieder ein Präzedenzfall geschaffen, da auch für das Grundstück 58 a und 56 zusätzliche Zufahrten verweigert wurden.
Wie bekannt ist, gefährdet jede Zufahrt die Radfahrer entlang der Opalstraße. Hier haben sich leider bereits mehrere Unfälle ereignet.
Daher wurde die Art der Zufahrt in diesem Fall sogar als textliche Festsetzung im Bebauungsplan festgelegt, der im November 2014 Rechtskraft erlangte.
Eine Änderung würde wieder ein Bauleitplanverfahren mit Deckblatt notwendig machen.
Fazit: Da die Grundstücke über eine eigene Zufahrt erschlossen sind, sollte dem Antrag nicht zugestimmt werden.