Straßen- und Wegerecht; Widmung der Verlängerung des Wegs in der Grünanlage Efeuweg als beschränkt-öffentlicher Weg


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 29. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Im Zuge der Digitalisierung des Bestandsverzeichnisses des Straßen- und Wegerechts wurde folgendes festgestellt:
Der Weg in der Grünanlage Efeuweg ist von der Einmündung in den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 1588 bis zur Südwestecke Fl.Nr. 1553 als beschränkt-öffentlicher Weg (selbstständiger Fuß- und Radweg) gewidmet worden (im Jahr 1998).
  1. Als Endpunkt wurde die Südwestecke Fl.Nr. 1553 festgesetzt. Der Weg geht jedoch in Natura bis zur Münchnerauer Straße und endet nicht im Nichts. Auch die Fl.Nr. 1586/1 ist im Eigentum des Marktes Altdorf. Ebenso setzt der Bebauungsplan „Südlich der Bernsteinstraße I“ den Weg bei Fl.Nr. 1586/1 weiter als öffentlichen Fußweg fest. Warum der letzte Abschnitt nicht als solcher gewidmet wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Da der Weg damals als eine Gemeindestraße ordnungsgemäß hergestellt wurde, hat ihn die Straßenbaubehörde unverzüglich zu widmen (Art. 47 BayStrWG).

  1. Im Jahr 2010 wurde das Baugebiet „Brunnaustraße“ erschlossen und damit auch die dazugehörige öffentliche Grünfläche mit Grünweg. Da der Weg damals als eine Gemeindestraße ordnungsgemäß hergestellt wurde, hat ihn die Straßenbaubehörde unverzüglich zu widmen (Art. 47 BayStrWG). Der Weg Nr. 16 E wurde also verlängert und erhält einen zusätzlichen Anfangspunkt beim Wendehammer an der Brunnaustraße. Dies ist so zu widmen.

Beschlussvorschlag

  • Der Weg auf der Fl.-Nr. 1586/1 (Teilfläche), Gemarkung Eugenbach, wird als beschränkt-öffentlicher Weg (selbstständiger Fuß- und Radweg) gewidmet (Verlängerung des Weges Blatt Nr. 16 E).
  • Der neue Endpunkt lautet damit: Müncherauer Straße, Ostgrenze Fl.Nr. 1586/1).
  • Der Weg auf der Fl.Nr. 1580/14 (Teilfläche), Gemarkung Eugenbach, wird als beschränkt öffentlicher Weg (selbstständiger Geh- und Radweg) gewidmet (Verlängerung Weg Nr. 16 E).
  • Der 2. Anfangspunkt lautet damit: Westgrenze Fl.Nr. 1580/14 beim Wendehammer der Ortsstraße „Brunnaustraße“
  • Länge zusätzlich: 0,110 km, also insgesamt 0,410 km.
  • Widmungsbeschränkung: nur Fuß- und Radweg.
  • Straßenbaulastträger: Markt Altdorf.
Die Widmung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss

  • Der Weg auf der Fl.-Nr. 1586/1 (Teilfläche), Gemarkung Eugenbach, wird als beschränkt-öffentlicher Weg (selbstständiger Fuß- und Radweg) gewidmet (Verlängerung des Weges Blatt Nr. 16 E).
  • Der neue Endpunkt lautet damit: Müncherauer Straße, Ostgrenze Fl.Nr. 1586/1).
  • Der Weg auf der Fl.Nr. 1580/14 (Teilfläche), Gemarkung Eugenbach, wird als beschränkt öffentlicher Weg (selbstständiger Geh- und Radweg) gewidmet (Verlängerung Weg Nr. 16 E).
  • Der 2. Anfangspunkt lautet damit: Westgrenze Fl.Nr. 1580/14 beim Wendehammer der Ortsstraße „Brunnaustraße“
  • Länge zusätzlich: 0,110 km, also insgesamt 0,410 km.
  • Widmungsbeschränkung: nur Fuß- und Radweg.
  • Straßenbaulastträger: Markt Altdorf.
Die Widmung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2023 17:42 Uhr