Datum: 18.07.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Radweg entlang der Pfettrach; Vorstellung der überarbeiteten Entwufsplanung
3 Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge der Kinderkrippen im Markt Altdorf zum 01.09.2023
4 Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge der Kindergärten im Markt Altdorf zum 01.09.2023
5 Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge des Schülerhorts zum 01.09.2023
6 Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge der Mittagsbetreuung zum 01.09.2023
7 Gebührenanpassung für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf
8 Feststellung der Jahresrechnung 2021 und Entlastung
9 Informationen der Verwaltung
10 Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
11 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
12 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 18.07.2023 ö 1
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2. Radweg entlang der Pfettrach; Vorstellung der überarbeiteten Entwufsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 18.07.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Auf die Marktgemeinderatssitzung vom 13.12.22 wird Bezug genommen. Darin wurde der erste Entwurf der Trasse vorgestellt. Es wurde beschlossen, dass anstelle der Trassenführung über das Sportgelände der Anschluss über den bestehenden Damm beim Bürgermeister-Preißer-Ring erfolgen soll. 
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Bürgermeister Frau Gschlößl vom Ingenieurbüro Ferstl aus Landshut.
Die Stadt Landshut hat mittlerweile den Radweg auf städtischer Seite in Betrieb genommen. Auf Altdorfer Seite wird eine Infotafel aufgestellt, auf der über den Weiterbau im nächsten Jahr informiert wird. 
Geplant ist ein Pfettrach-paralleler Radweg, der an der Alu-Brücke an der Doppelturnhalle anschließt. 

Im Flutmulden-Bereich wird der Weg asphaltiert, auf dem Damm bleibt die bestehende wassergebundene Wegedecke erhalten. 

Die Querung der Pfettrach kann mit einer Stahlträger-/Holzbelag- oder einer Stahlbetonbrücke erfolgen. Als Geländer würde Holz präferiert werden. 

Der Radweg erhält eine durchgehende Beleuchtung, diese wird nach Möglichkeit mit Bewegungsmeldern ausgestattet, um die Lichtverschmutzung zu reduzieren und eine maximale Energieeinsparung zu erreichen. 

Beschlussvorschlag

Mit der Trassenführung wie vorgestellt besteht Einverständnis. 
Als Brücke soll eine Ortbetondecke mit Füllstabgeländer aus Holz ausgeführt werden.
Auf die Anbindung der Alu-Brücke durch eine zusätzliche Rampe wird zugunsten der Bäume verzichtet. 

Beschluss 1

Als Brücke soll eine Ortbetondecke mit Füllstabgeländer aus Holz ausgeführt werden (Variante 3).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Beschluss 2

Auf die Anbindung der Alu-Brücke durch eine zusätzliche Rampe wird zugunsten der Bäume verzichtet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 3

Mit der Trassenführung wie vorgestellt besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
Download 230705_Übersichtslageplan.pdf
Download 230718_Präsentation MGR.pdf

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3. Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge der Kinderkrippen im Markt Altdorf zum 01.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 18.07.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Die Elternbeiträge der Kinderkrippen im Markt Altdorf wurden zuletzt im Jahr 2021 in zwei Schritten (zum 01.01. und 01.09.) um insgesamt 18,2 % (1. Buchungskategorie) erhöht; auf die Marktgemeinderatssitzung vom 17.11.2020 wird verwiesen. Für das Kinderkrippenjahr 2023/2024 waren die Beiträge turnusgemäß wieder zu überprüfen. Aus der Überprüfung ergibt sich die Notwendigkeit einer deutlichen Erhöhung der Elternbeiträge. Zudem sollten die Elternbeiträge nach übereinstimmender Einschätzung der Träger und der Kämmerei aufgrund der derzeit sehr dynamischen Entwicklung bei Personal- und Sachkosten künftig jährlich überprüft werden. Dadurch würden notwendige Erhöhungen jeweils prozentual geringer ausfallen.
Bereits seit Jahren ist ein kontinuierlicher Anstieg der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen zu verzeichnen, der vor allem auf stetig steigende Personalkosten zurück zu führen ist. Die im Jahr 2022 sprunghaft angestiegenen Verbraucherpreise, vor allem im Bereich Energie, und die hohen Tarifabschlüsse beschleunigen diese Entwicklung erheblich.
Sofern dem nicht auch durch eine kontinuierliche Nachbesserung auf der Einnahmeseite entgegengewirkt wird, müssten die sich sonst ergebenden Betriebskostendefizite allein durch Einsparungen im personalintensiven Betrieb der Einrichtungen abgefangen werden. Eine weitere Hinnahme der Defizite, die sich derzeit alljährlich auf fünfstellige Beträge belaufen, kommt wegen der negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftsführung der Träger und die Belastung des Haushalts des Marktes Altdorf nicht in Betracht. Eine defizitäre Betriebsführung schränkt zudem die Handlungsfähigkeit der Träger bei der Personalgewinnung und den Investitionen ein, was letztlich zu Lasten der Qualität der Kinderbetreuung in den Einrichtungen gehen würde.

Die Träger der örtlichen Kinderkrippen (AWO und Diakonisches Werk Landshut) schlagen daher eine Anhebung der Elternbeiträge um 30 % vor. Nach Abstimmungsgesprächen mit den Sprechern der im Marktgemeinderat vertretenen Fraktionen und den Trägern schlägt die Verwaltung eine Anhebung der Elternbeiträge um 20 % (1. Buchungskategorie) vor. 

Es wurden auch diesmal die Elternbeiträge der Kinderkrippen einiger anderer Gemeinden im Landkreis Landshut sowie der kommunal betriebenen Kinderkrippen in der Stadt Landshut als Vergleichswerte herangezogen; diese sind der als Tischvorlage verteilten Übersicht zu entnehmen. Mit der nun zu beschließenden Erhöhung würden die Elternbeiträge über dem in der Region derzeit vorherrschenden Niveau liegen. Die Übersicht zeigt jedoch, dass der Markt Altdorf nicht der einzige „Ausreißer nach oben“ wäre. Zudem ist zu beachten, dass die Elternbeiträge z. B. der Stadt Landshut die Preis- und Tarifentwicklung seit Anfang 2022 noch nicht berücksichtigen. 

Bei den jeweils vorgeschlagenen Elternbeiträgen sind die Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) hinsichtlich der Staffelung der Elternbeiträge zu beachten. Festgehalten werden soll zudem an der sich bislang bewährenden Praxis, dass die Elternbeiträge aller Kinderkrippen im Markt Altdorf die gleiche Höhe aufweisen.

Die für die Eltern aus der Beitragserhöhung resultierende finanzielle Mehrbelastung wird durch das mit Wirkung zum 01.01.2020 vom Freistaat Bayern eingeführte Krippengeld abgefedert. Das Krippengeld ist abhängig vom Einkommen; die Grenze liegt bei 60.000 Euro jährlich pro Haushalt mit einem Kind. Für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug gibt es einen Zuschlag von 5.000 Euro. Damit sollen gezielt Eltern im mittleren und unteren Einkommensbereich unterstützt werden. Durch das Krippengeld werden die bezugsberechtigten Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Bayerischen Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt. 

Aufgrund der Entwicklung der Betriebskostendefizite, insbesondere vor dem Hintergrund von aktuell überdurchschnittlicher Inflation und Tarifsteigerungen, und den daraus resultierenden Folgen ist eine Erhöhung der Elternbeiträge bereits aus finanzwirtschaftlichen Erwägungen dringend geboten. Die Verwaltung empfiehlt daher, der mit den Trägern der Altdorfer Kinderkrippen abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge zum 01.09.2023 zuzustimmen. 

Beschlussvorschlag

Der mit den Trägern der Altdorfer Kinderkrippen abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge zum 01.09.2023 wird zugestimmt. Die Elternbeiträge für alle Kinderkrippen im Markt Altdorf werden wie folgt angehoben:

Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag bisher [EUR]
195,00 
215,00
235,00
255,00
275,00
295,00
Elternbeitrag ab 01.09.2023 [EUR]
234,00
258,00
282,00
306,00
330,00
354,00

Beschluss

Der mit den Trägern der Altdorfer Kinderkrippen abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge zum 01.09.2023 wird zugestimmt. Die Elternbeiträge für alle Kinderkrippen im Markt Altdorf werden wie folgt angehoben:

Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag bisher [EUR]
195,00 
215,00
235,00
255,00
275,00
295,00
Elternbeitrag ab 01.09.2023 [EUR]
234,00
258,00
282,00
306,00
330,00
354,00

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4

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4. Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge der Kindergärten im Markt Altdorf zum 01.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 18.07.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Elternbeiträge der Kindergärten im Markt Altdorf wurden zuletzt im Jahr 2021 in zwei Schritten (zum 01.01. und 01.09.) um insgesamt 47,4 % (1. Buchungskategorie) erhöht; auf die Marktgemeinderatssitzung vom 17.11.2020 wird verwiesen. Aufgrund des seit 01.04.2019 gewährten staatlichen Beitragszuschusses in Höhe von monatlich 100,00 Euro sank der von den Eltern tatsächlich zu zahlende Beitrag jedoch de facto von 70,00 Euro (2019) auf 0 Euro (2020) und stieg dann wieder auf 15,00 Euro (2021) an. Für das Kindergartenjahr 2023/2024 waren die Beiträge turnusgemäß wieder zu überprüfen. Aus der Überprüfung ergibt sich die Notwendigkeit einer deutlichen Erhöhung der Elternbeiträge. Zudem sollten die Elternbeiträge nach übereinstimmender Einschätzung der Träger und der Kämmerei aufgrund der derzeit sehr dynamischen Entwicklung bei Personal- und Sachkosten künftig jährlich überprüft werden. Dadurch würden notwendige Erhöhungen jeweils prozentual geringer ausfallen.
Wie bei den Kinderkrippen (siehe vorheriger TOP) ist auch bei den Kindergärten bereits seit Jahren ein kontinuierlicher Anstieg der Betriebskosten zu verzeichnen, der vor allem auf stetig steigende Personalkosten zurück zu führen ist. Die im Jahr 2022 sprunghaft angestiegenen Verbraucherpreise, vor allem im Bereich Energie, und die hohen Tarifabschlüsse beschleunigen diese Entwicklung erheblich.
Sofern dem nicht auch durch eine kontinuierliche Nachbesserung auf der Einnahmeseite entgegengewirkt wird, müssten die sich sonst ergebenden Betriebskostendefizite allein durch Einsparungen im personalintensiven Betrieb der Einrichtungen abgefangen werden. Eine weitere Hinnahme der Defizite, die sich derzeit alljährlich auf fünfstellige Beträge belaufen, kommt wegen der negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftsführung der Träger und die Belastung des Haushalts des Marktes Altdorf nicht in Betracht. Insbesondere die drei kirchlichen Träger weisen darauf hin, dass die von ihnen zu tragenden Anteile an den Defiziten ihre Finanzen belasten und das Bistum Regensburg den Betrieb der Kindergärten gerade vor diesem Hintergrund zunehmend kritisch beurteilt. Eine defizitäre Betriebsführung schränkt zudem die Handlungsfähigkeit der Träger bei der Personalgewinnung und den Investitionen ein, was letztlich zu Lasten der Qualität der Kinderbetreuung in den Einrichtungen gehen würde.

Der Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V., der mit der Geschäftsführung der Kindergärten St. Josef/Altdorf, St. Georg/Eugenbach und St. Michael/Pfettrach beauftragt ist, sowie die AWO als Trägerin des Kindergartens im Kinderhaus Kunterbunt schlagen daher eine Anhebung der Elternbeiträge um 30 % vor. Nach Abstimmungsgesprächen mit den Sprechern der im Marktgemeinderat vertretenen Fraktionen und den Trägern schlägt die Verwaltung eine Anhebung der Elternbeiträge um 15 % (1. Buchungskategorie) vor.
In den geltenden Betriebsträgervereinbarungen der vier Kindergärten ist geregelt, dass der jeweilige Träger die Elternbeiträge festsetzt; er bedarf hierfür der Zustimmung des Marktes Altdorf. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
Die Elternbeiträge für den Waldkindergarten Pfettrach, der seit 01.09.2020 in Trägerschaft des Vereins „Pfettracher Waldbiber e. V.“ betrieben wird, werden vom Verein selbst festgesetzt. Der Verein würde sich der 15%igen Erhöhung jedoch anschließen, womit die Einheitlichkeit der Beiträge für alle Kindergärten im Marktgebiet gewahrt bliebe.

Es wurden auch diesmal die Elternbeiträge der Kindergärten einiger anderer Gemeinden im Landkreis Landshut sowie der kommunal betriebenen Kindergärten in der Stadt Landshut als Vergleichswerte herangezogen; diese sind der als Tischvorlage verteilten Übersicht zu entnehmen. Mit der nun zu beschließenden Erhöhung würden die Elternbeiträge über dem in der Region derzeit vorherrschenden Niveau liegen. Die Übersicht zeigt jedoch, dass der Markt Altdorf nicht der einzige „Ausreißer nach oben“ wäre. Zudem ist zu beachten, dass die Elternbeiträge z. B. der Stadt Landshut die Preis- und Tarifentwicklung seit Anfang 2022 noch nicht berücksichtigen.

Bei den jeweils vorgeschlagenen Elternbeiträgen sind die Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) hinsichtlich der Staffelung der Elternbeiträge zu beachten. Festgehalten werden soll zudem an der sich bislang bewährenden Praxis, dass die Elternbeiträge aller Kindergärten im Markt Altdorf die gleiche Höhe aufweisen.

Die für die Eltern aus der Beitragserhöhung resultierende finanzielle Mehrbelastung wird durch den mit Wirkung zum 01.04.2019 vom Freistaat Bayern eingeführten Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit deutlich abgefedert. Der Beitragszuschuss wird einkommensunabhängig für jedes Kind gewährt. Er wird direkt an den Träger ausbezahlt und reduziert den Elternbeitrag unmittelbar. Demnach müssten bei der ab 01.09.2023 vorgeschlagenen Erhöhung der Beiträge beispielsweise bei einer Buchungszeit von 6 – 7 Stunden von den Eltern nur 61,00 Euro monatlich bezahlt werden. Bei im Schnitt 20 Betreuungstagen im Monat und einer Buchungszeit von 6,5 Stunden ergäbe sich demnach ein Betrag von 47 Cent für eine Stunde Kinderbetreuung.

Aufgrund der Entwicklung der Betriebskostendefizite, insbesondere vor dem Hintergrund von aktuell überdurchschnittlicher Inflation und Tarifsteigerungen, und den daraus resultierenden Folgen ist eine Erhöhung der Elternbeiträge bereits aus finanzwirtschaftlichen Erwägungen dringend geboten. Die Verwaltung empfiehlt daher, der mit den Trägern der Altdorfer Kindergärten abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge zum 01.09.2023 zuzustimmen. 

Beschlussvorschlag

Der mit den Trägern der Altdorfer Kindergärten abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge zum 01.09.2023 wird zugestimmt. Die Elternbeiträge für alle Kindergärten im Markt Altdorf werden wie folgt angehoben:

Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag bisher [EUR]
115,00
127,00
139,00
151,00
163,00
175,00
Elternbeitrag ab 01.09.2023 [EUR]
133,00
147,00
161,00
175,00
189,00
203,00

Beschluss

Der mit den Trägern der Altdorfer Kindergärten abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge zum 01.09.2023 wird zugestimmt. Die Elternbeiträge für alle Kindergärten im Markt Altdorf werden wie folgt angehoben:

Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag bisher [EUR]
115,00
127,00
139,00
151,00
163,00
175,00
Elternbeitrag ab 01.09.2023 [EUR]
133,00
147,00
161,00
175,00
189,00
203,00

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4

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5. Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge des Schülerhorts zum 01.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 18.07.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Elternbeiträge des Horts „Sonnenschein“ wurden zuletzt zum 01.09.2021 um 11,9 % (1. Buchungskategorie) erhöht; auf die Marktgemeinderatssitzung vom 08.06.2021 wird verwiesen. Für das Schuljahr 2023/2024 waren die Beiträge turnusgemäß wieder zu überprüfen. Aus der Überprüfung ergibt sich die Notwendigkeit einer deutlichen Erhöhung der Elternbeiträge. Zudem sollten die Elternbeiträge nach übereinstimmender Einschätzung des Trägers (AWO) und der Kämmerei aufgrund der derzeit sehr dynamischen Entwicklung bei Personal- und Sachkosten künftig jährlich überprüft werden. Dadurch würden notwendige Erhöhungen jeweils prozentual geringer ausfallen.
Wie bei den Kinderkrippen und Kindergärten (siehe vorherige TOPs) ist auch beim Hort bereits seit Jahren ein kontinuierlicher Anstieg der Betriebskosten zu verzeichnen, der vor allem auf stetig steigende Personalkosten zurück zu führen ist. Die im Jahr 2022 sprunghaft angestiegenen Verbraucherpreise, vor allem im Bereich Energie, und die hohen Tarifabschlüsse beschleunigen diese Entwicklung erheblich.
Sofern dem nicht auch durch eine kontinuierliche Nachbesserung auf der Einnahmeseite entgegengewirkt wird, müsste das sich sonst ergebende Betriebskostendefizit allein durch Einsparungen im personalintensiven Betrieb der Einrichtung abgefangen werden. Eine Hinnahme eines beständig steigenden Defizits kommt wegen der negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftsführung des Trägers und die Belastung des Haushalts des Marktes Altdorf nicht in Betracht. Eine defizitäre Betriebsführung schränkt zudem die Handlungsfähigkeit des Trägers bei der Personalgewinnung und den Investitionen ein, was letztlich zu Lasten der Qualität der Kinderbetreuung gehen würde.

Die AWO als Träger des Horts „Sonnenschein“ schlägt daher eine Anhebung der Elternbeiträge um 30 % vor. Nach Abstimmungsgesprächen mit den Sprechern der im Marktgemeinderat vertretenen Fraktionen und der AWO schlägt die Verwaltung eine Anhebung der Elternbeiträge um 20 % (1. Buchungskategorie) vor.
Durch die Erhöhung bleiben die Elternbeiträge auch signifikant über denen der Mittagsbetreuung, wo ebenfalls eine deutliche Anhebung erforderlich ist (siehe nachfolgenden TOP). Andernfalls wäre hier ein Nachfragedruck auf das höherwertige Angebot des Hortes zu befürchten, was zu einer Verknappung der Kapazität des Horts führen würde.

Es wurden auch diesmal die Elternbeiträge der Horte einiger anderer Gemeinden im Landkreis Landshut sowie der kommunal betriebenen Horte in der Stadt Landshut als Vergleichswerte herangezogen; diese sind der als Tischvorlage verteilten Übersicht zu entnehmen. Mit der nun zu beschließenden Erhöhung würden die Elternbeiträge auf dem in der Region derzeit vorherrschenden Niveau liegen. Der Markt Ergolding (Steuerkraft-Ranking im Landkreis Landshut: 4/35) würde dann sogar höhere Gebühren erheben als der Markt Altdorf (Steuerkraft-Ranking 2023 im Landkreis Landshut: 12/35). Zu beachten ist zudem, dass die Elternbeiträge z. B. der Stadt Landshut die Preis- und Tarifentwicklung seit Anfang 2022 noch nicht berücksichtigen. 

Bei den jeweils vorgeschlagenen Elternbeiträgen sind die Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) hinsichtlich der Staffelung der Elternbeiträge zu beachten. 

Aufgrund der Entwicklung der Betriebskosten, insbesondere vor dem Hintergrund von aktuell überdurchschnittlicher Inflation und Tarifsteigerungen, und den daraus resultierenden Folgen ist eine Erhöhung der Elternbeiträge bereits aus finanzwirtschaftlichen Erwägungen dringend geboten. Die Verwaltung empfiehlt daher, der mit der AWO abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge zum 01.09.2023 zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

Der mit der AWO abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge im Hort „Sonnenschein“ zum 01.09.2023 wird zugestimmt. Die Elternbeiträge werden wie folgt angehoben:

Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
3 – 4
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag bisher [EUR]
94,00
106,00
118,00
130,00
142,00
154,00
166,00
Elternbeitrag ab 01.09.2023 [EUR]
113,00
125,00
137,00
149,00
161,00
173,00
185,00

Beschluss

Der mit der AWO abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge im Hort „Sonnenschein“ zum 01.09.2023 wird zugestimmt. Die Elternbeiträge werden wie folgt angehoben:

Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
3 – 4
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag bisher [EUR]
94,00
106,00
118,00
130,00
142,00
154,00
166,00
Elternbeitrag ab 01.09.2023 [EUR]
113,00
125,00
137,00
149,00
161,00
173,00
185,00

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

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6. Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge der Mittagsbetreuung zum 01.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 18.07.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Aufgrund Vertrag vom 13.09.2012 führt die AWO – Kreisverband Landshut e. V. – seit dem Schuljahr 2012/2013 die Mittagsbetreuung an der Grundschule Altdorf durch; das hierzu notwendige pädagogische Fachpersonal stellt der Träger in Absprache mit dem Markt Altdorf ein.
Die Mittagsbetreuung wird im Wesentlichen finanziert durch:
       Elternbeiträge
       Essensgeld
       Zuschuss des Freistaats Bayern
       Defizitausgleich durch den Markt Altdorf
Dabei ist der Markt Altdorf vertraglich dazu verpflichtet, die gesamten, nicht von sonstigen Einnahmen gedeckten Kosten der Mittagsbetreuung im Wege des Defizitausgleichs zu übernehmen. Die Abrechnung des Defizits erfolgt aufgrund eines von der AWO vorgelegten Verwendungsnachweises für das abgelaufene Kalenderjahr.
Beim derzeitigen Niveau der Elternbeiträge reichen die Erträge bei weitem nicht aus, um die Betriebskosten zu decken, so dass ein zunehmend höheres Defizit entsteht. Die hohen Betriebskosten beruhen nahezu ausschließlich auf einem Anstieg der Personalkosten. Der Anteil der Personalkosten an den Betriebskosten beträgt bei der Mittagsbetreuung 82 %. Der Einsatz von mehr Personal ist infolge Einrichtung der „langen Gruppen“ und den diesbezüglichen Vorgaben der Förderrichtlinien erforderlich. Hiernach muss bei „langen Gruppen“ u. a. Hausaufgabenbetreuung und Mittagessen angeboten werden. Dies stellt, auch aufgrund der räumlichen Situation, eine erhebliche organisatorische Herausforderung dar, die nur mit ausreichend Personal in der gewünschten Qualität bewältigt werden kann.
Um das Betriebskostendefizit zumindest nicht weiter anwachsen zu lassen wurde mit der AWO für das Schuljahr 2021/2022 eine Anhebung der Elternbeiträge besprochen, die vom Marktgemeinderat am 08.06.2021 beschlossen worden war. Dadurch konnte das Defizit im Jahr 2022 mit 46.400,09 Euro ungefähr auf Vorjahresniveau (42.338,14 Euro) gehalten werden. 

Die im Jahr 2022 sprunghaft angestiegenen Verbraucherpreise, vor allem im Bereich Energie, und die hohen Tarifabschlüsse lassen die Betriebskosten weiter steigen, so dass zur Eindämmung des Defizits für das Schuljahr 2023/2024 wieder eine Anhebung der Elternbeiträge erforderlich ist. 

Die AWO als Träger der Mittagsbetreuung schlägt eine Anhebung der Elternbeiträge um 30 % vor. Nach Abstimmungsgesprächen mit den Sprechern der im Marktgemeinderat vertretenen Fraktionen und der AWO schlägt die Verwaltung eine Anhebung der Elternbeiträge um 25 % vor.

Die geplanten Erhöhungen sollen gemäß den Trägervereinbarungen im Benehmen mit dem Markt Altdorf erfolgen. Aufgrund der Entwicklung der Betriebskostendefizite ist die Zustimmung des Marktes Altdorf zur Erhöhung bereits aus finanzwirtschaftlichen Erwägungen geboten. Die Verwaltung empfiehlt daher, der von der AWO zum 01.09.2023 vorgeschlagenen Anpassung der Elternbeiträge für Hort und Mittagsbetreuung zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

Dem mit der AWO abgestimmten Vorschlag zur Anpassung der Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Altdorf zum 01.09.2023 wird zugestimmt. Die Elternbeiträge werden wie folgt angehoben:
Buchungskategorie /
Betreuungszeit
11:15 – 14:00 Uhr
sog. „kurze Gruppe“
11:15 – 15:30 Uhr
sog. „lange Gruppe“
Elternbeitrag bisher [EUR]

65,00
85,00
Elternbeitrag ab 01.09.2023 [EUR]

85,00
110,00

Beschluss

Dem mit der AWO abgestimmten Vorschlag zur Anpassung der Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Altdorf zum 01.09.2023 wird zugestimmt. Die Elternbeiträge werden wie folgt angehoben:
Buchungskategorie /
Betreuungszeit
11:15 – 14:00 Uhr
sog. „kurze Gruppe“
11:15 – 15:30 Uhr
sog. „lange Gruppe“
Elternbeitrag bisher [EUR]

65,00
85,00
Elternbeitrag ab 01.09.2023 [EUR]

85,00
110,00

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

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7. Gebührenanpassung für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 18.07.2023 ö 7

Sachverhalt

Bei den Beratungen zum diesjährigen Haushalt wurde von verschiedenen Seiten das steigende Betriebskostendefizit der Villa Musica thematisiert. Nach den derzeitigen Planzahlen wird das Defizit der Villa Musica in diesem Jahr einen neuen Höchststand erreichen. Dies ist zum einen auf die Festanstellung der Honorarkräfte und zum anderen auf die deutliche Tarifsteigerung im Bereich des öffentlichen Dienstes zurückzuführen, welche bei ca. 10 % liegt. Anhand der derzeitigen Personalausgaben ergeben sich allein dadurch Mehr kosten i. H. v. ca. 60.000,00 Euro jährlich. In Summe ist im laufenden Jahr mit einem Defizit von rund 280.000 € (ohne Gebäudekosten) zu rechnen. 
Um wenigstens einen Teil dieser Mehrkosten über die Gebühren um zulegen ist eine Gebührenanpassung zum 01.01.24 geplant. Die letzte Gebührenanpassung erfolgte vor zwei Jahren.
Die Erhöhung ist wie folgt geplant:
Einzelunterricht 45 Minuten         von 85,00 Euro auf 90,00 Euro
Einzelunterricht 30 Minuten         von 59,00 Euro auf 64,00 Euro
Zweierunterricht 45 Minuten         von 46,00 Euro auf 50,00 Euro
Musikalische Frühförderung         von 27,00 Euro auf 28,00 Euro
Musikalische Früherziehung         von 34,00 Euro auf 35,00 Euro
Ensembles / Kammermusik für Nicht-Schüler 17,00 Euro
Ensembles / Kammermusik für Schüler 3,00 Euro (neu)
Chor / Kinderchor                 von 12,00 Euro auf 13,00 Euro

Weiter soll sowohl der Zuschlag für Externe als auch die Ermäßigung für Jugendliche von 5,00 Euro auf 10,00 Euro verdoppelt werden.
An der Villa Musica werden derzeit insgesamt 330 Schüler (inkl. Ensembles, Chor etc.) unterrichtet, wobei 109 aus Altdorf kommen und 221 aus dem Landkreis / Stadtgebiet. Aufgrund dieser Schülerstruktur werden durch die Gebührenerhöhung Mehreinnahmen i. H. v. 15.000,00 Euro erwirtschaftet. Damit bleiben 75 % der Personalkostensteigerung beim Markt Altdorf.
Die Gesamtpersonalkosten bezogen auf die gehaltenen Unterrichtsstunden betragen rund 60 €/h. Davon wird rund die Hälfte über Gebühren und Zuschüsse gedeckt, die andere Hälfte trägt der Markt. 

Die Anpassung wurde mit dem musikalischen Leiter Andreas Csok abgestimmt, dieser trägt sie mit. 

Beschlussvorschlag

Die „Gebührenordnung für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf in der Villa Musica“ wird in der vorgelegten Fassung beschlossen und tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Die bisherige Fassung wird mit Wirkung zum 31.12.23 aufgehoben.

Beschluss

Die „Gebührenordnung für den kommunalen Musikunterricht des Marktes Altdorf in der Villa Musica“ wird in der vorgelegten Fassung beschlossen und tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Die bisherige Fassung wird mit Wirkung zum 31.12.23 aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 6

Dokumente
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8. Feststellung der Jahresrechnung 2021 und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 18.07.2023 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Dem Marktgemeinderat war in der öffentlichen Sitzung am 18.10.2022 die Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) vorgelegt worden. Der Kämmerer Herr Rauhmeier hatte in diesem Zusammenhang zunächst darauf hingewiesen, dass die Jahresrechnung 2021 aufgrund wiederholter Personalengpässe in der Marktkasse verspätet aufgestellt worden war. Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO wäre die Jahresrechnung 2021 innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres, also bis spätestens 30.06.2022 aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen gewesen.

Die Eckdaten der Jahresrechnung 2021 stellen sich wie folgt dar:
       Rechnungsergebnis        Soll/Ansatz
Gesamthaushalt        43.544.738,90 Euro        36.092.300,00 Euro
Verwaltungshaushalt                     28.391.964,46 Euro        25.249.900,00 Euro
Vermögenshaushalt                       15.152.774,44 Euro        10.842.400,00 Euro
Zuführung vom VWH zum VMH           5.095.147,03 Euro        2.501.516,00 Euro
Zuführung zur allgemeinen Rücklage        3.416.896,17 Euro        0 Euro
Die allgemeine Rücklage wies damit zum 31.12.2021 einen Stand von 3.667.296,17 Euro auf. 
Die Schuldenstände des Marktes Altdorf und seiner Beteiligungen ALKOM und BdMA betrugen zum 31.12.2021:
       Absolut        pro Kopf
Markt Altdorf        327.226,64 Euro        29,27 Euro
ALKOM        2.699.861,54 Euro        241,51 Euro
BdMA        0,00 Euro        0,00 Euro
Gesamt        3.027.088,18 Euro        270,78 Euro

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte die Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 103 Abs. 1 GO in seinen Sitzungen am 01.12. und 13.12.2022. In seiner Sitzung am 13.12.2022 hat der Rechnungsprüfungsausschuss beschlossen, dem Marktgemeinderat zu empfehlen, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung 2021 festzustellen und für diese Entlastung zu erteilen.
Die wesentlichen Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung werden dem Gremium vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Hans Seidl, vorgestellt und erläutert. Anschließend werden von Herrn Seidl und den anwesenden Verwaltungsmitarbeitern Fragen des Gremiums beantwortet.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Marktgemeinderat nunmehr über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung zu beschließen. Die Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung hat dabei ohne den 1. Bürgermeister zu erfolgen, da dieser insoweit persönlich beteiligt ist. 

Beschlussvorschlag

1.        Der Marktgemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2021.
2.        Der in dieser Sitzung festgestellten Jahresrechnung 2021 des Marktes Altdorf wird die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der in dieser Sitzung festgestellten Jahresrechnung 2021 des Marktes Altdorf wird die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 18.07.2023 ö 9

Sachverhalt

Die Sitzungstermine der Gremien bis Februar 2024 sind im RIS veröffentlicht. 

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10. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 18.07.2023 ö 10

Sachverhalt

Keine.

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11. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 18.07.2023 ö 11

Sachverhalt

Frau Wimmer erkundigte sich, ob die Naturgruppe im Kinderhaus Kunterbunt inzwischen wieder geöffnet ist.
Bürgermeister Stanglmaier führte dazu aus, dass die Gruppe weiterhin aufgrund des Personalmangels nicht belegt werden kann. Generell sei die Personalsituation nach wie vor angespannt. Offene Stellen gebe es fast an jeder Einrichtung, unabhängig vom Träger. Auch beim Kindergarten St. Michael kann eine Gruppe nicht belegt werden. Die AWO ist jedoch zuversichtlich, mittelfristig Personal für die Naturgruppe gewinnen zu können, so dass der Betrieb wiederaufgenommen werden kann.
Weiter fragte Frau Wimmer nach dem Stand des Erbbauvertrages beim Kindergarten St. Georg und ob ein Umbau geplant ist.
Bürgermeister Stanglmaier antwortete, dass die Löschung des Erbbaurechts leider erheblich durch das Bistum verzögert wurde, so dass weitere Planungen nicht fortgeführt werden konnten. Hierfür ist erst die abschließende Regelung der Eigentumsverhältnisse notwendig. Inzwischen konnte jedoch eine Einigung erzielt und ein Notartermin im August fixiert werden. Im Anschluss ist die energetische Sanierung des Gebäudes geplant. Entsprechende Haushaltsmittel stehen bereit und auch mit einem Planungsbüro fand eine erste Begehung statt.

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12. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 46. Sitzung des Marktgemeinderates 18.07.2023 ö 12
Datenstand vom 20.07.2023 08:57 Uhr