Datum: 23.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Kindergarten St. Georg in Eugenbach; Vorstellung des Sanierungskonzepts und der Erweiterung um eine Gruppe
3 Haushaltsplanung 2024: Beratung über den Entwurf des Verwaltungshaushalts 2024 und Beschlussfassung über mögliche Änderungen
4 Haushaltsplanung 2024: Beratung über den Entwurf des Vermögenshaushalts 2024 und Beschlussfassung über mögliche Änderungen
5 Nutzungsänderung eines Ein- in ein Zweifamilienhaus mit Errichtung eines Zwerchgiebels; Jahnstr. 8
6 Informationen der Verwaltung
7 Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
8 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
9 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 53. Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2024 ö 1
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2. Kindergarten St. Georg in Eugenbach; Vorstellung des Sanierungskonzepts und der Erweiterung um eine Gruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 53. Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2024 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Nachdem in den vergangenen Jahren die Abwicklung des Erbbaurechts mit der Kath. Kirchenstiftung Eugenbach und zuletzt die Eigentumsübertragung an den Markt erfolgt ist, fand nun in den letzten Monaten die Voruntersuchung zur geplanten Sanierung des Kindergartens St. Georg statt. Für diese Voruntersuchung wurde das Architekturbüro Gewies-Rohde beauftragt, um den Sanierungsumfang abzustecken und eine Grundlage für die Planersuche zu erhalten. 
Zum Tagesordnungspunkt begrüßte der Bürgermeister Herrn Gewies vom Architekturbüro Gewies-Rohde aus Landshut, der die Ergebnisse der Vorplanung vorstellte. 
Nach der Abstimmung mit der Kindergartenleitung, dem Kreisjugendamt und der Geschäftsführung der Caritas ergäbe sich im Zuge der Sanierung die Option der Erweiterung der Einrichtung um eine Gruppe (auf insgesamt vier Gruppen). Aufgrund geänderter Raumprogramme seit der Errichtung des Gebäudes im Jahr 1979 wäre sowieso ein Erweiterungsbau notwendig, um die bestehenden Räume weiterbetreiben zu können (u. a. notwendige Gruppen-Nebenräume, Personalräume). 
Die Grundstruktur bliebe im aktuellen Konzept erhalten. Die Gruppenräume erhalten zugehörige, notwendige Gruppen-Nebenräume. Die Küche würde zum Mehrzweckraum/Speiseraum im Süden verlegt werden, was auch für anderweitige Nutzungen (neben dem Kindergarten) günstig wäre. Die Heizung würde in den vorhandenen Keller um verlegt werden. Die dunklen Flure erhalten Oberlichter. Der bereits überdachte Außenbereich neben dem Mehrzweckraum würde als kalter Lagerraum geschlossen werden.
Der südöstliche Teil des Grundstücks liegt im Überschwemmungsbereich des Bucher Grabens. Die geplante Erweiterung läge außerhalb dieses Bereiches. 
Für die Sanierungszeit könnten die Container an der Querstraße als Interimsgebäude genutzt werden. 
Für das vorliegende Konzept wurde der Kostenrahmen ermittelt: Für die Sanierung wurden Baukosten von brutto 2.014.000 € und die Erweiterung von brutto 851.000 € angesetzt. Darin enthalten sind sämtliche Kostengruppen des Hochbaus einschl. Freianlagen, zzgl. Planerkosten.
Auf dieser Grundlage sollen nun im nächsten Schritt die Planungsleistungen (Architekt und Projektanten) ausgeschrieben werden. 

Beschlussvorschlag

Die vorgestellte Planung wird zur Kenntnis genommen. Im Zuge der weiteren Planungen soll die Erweiterung um eine Gruppe weiterverfolgt und mit dem Träger abgestimmt werden. 
Die Verwaltung wird beauftragt für die Maßnahme Angebote für die Planungsleistungen einzuholen.

Beschluss

Die vorgestellte Planung wird zur Kenntnis genommen. Im Zuge der weiteren Planungen soll die Erweiterung um eine Gruppe weiterverfolgt und mit dem Träger abgestimmt werden. 
Die Verwaltung wird beauftragt für die Maßnahme Angebote für die Planungsleistungen einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download 240318 Entwurf mit Erweiterung.pdf

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3. Haushaltsplanung 2024: Beratung über den Entwurf des Verwaltungshaushalts 2024 und Beschlussfassung über mögliche Änderungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 53. Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2024 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Entwurf des Verwaltungshaushalts 2024 wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderates nebst ergänzender Übersichten mit der Sitzungsladung in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Der Verwaltungshaushalt schließt nach Stand des vorliegenden Entwurfs in seinen Einnahmen und Ausgaben mit 29.573.050,00 Euro und sieht eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 2.285.200,00 Euro vor.
Herr Rauhmeier legte dem Gremium die größten (ab 100.000 Euro) sowie weitere wichtige Einnahme- und Ausgabepositionen des Verwaltungshaushalts dar und beantwortete auftretende Fragen. Zudem wurden Änderungen in Systematik und Layout des Haushaltsplans erläutert.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt vom Entwurf des Verwaltungshaushalts 2024 Kenntnis. Für die abschließende Beratung und Beschlussfassung im Marktgemeinderat am 07.05.2024 ergeben sich keine Änderungen am vorliegenden Entwurf.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt vom Entwurf des Verwaltungshaushalts 2024 Kenntnis. Für die abschließende Beratung und Beschlussfassung im Marktgemeinderat am 07.05.2024 ergeben sich keine Änderungen am vorliegenden Entwurf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download VWH 2024_Einzelansätze ab 100000_Ausgaben_240418.pdf
Download VWH 2024_Einzelansätze ab 100000_Einnahmen_240418.pdf
Download VWH 2024_ENTWURF_240418.pdf
Download VWH 2024_Wichtige Einnahme- und Ausgabepositionen_240418.pdf

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4. Haushaltsplanung 2024: Beratung über den Entwurf des Vermögenshaushalts 2024 und Beschlussfassung über mögliche Änderungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 53. Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Der Entwurf des Vermögenshaushalts 2024 wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderates nebst ergänzender Übersichten mit der Sitzungsladung in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Der Vermögenshaushalt schließt nach Stand des vorliegenden Entwurfs in seinen Einnahmen und Ausgaben mit 8.313.050,00 Euro. Zur Deckung der Ausgaben ist bei derzeitigem Planungsstand eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.998.600,00 Euro sowie eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.000.000,00 Euro erforderlich. 
Herr Rauhmeier legte dem Gremium die wesentlichen Ausgabeansätze dar und beantwortete auftretende Fragen. Zudem wurden Änderungen in Systematik und Layout des Haushaltsplans erläutert.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt vom Entwurf des Vermögenshaushalts 2024 Kenntnis. Für die abschließende Beratung und Beschlussfassung im Marktgemeinderat am 07.05.2024 ergeben sich keine Änderungen am vorliegenden Entwurf.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt vom Entwurf des Vermögenshaushalts 2024 Kenntnis. Für die abschließende Beratung und Beschlussfassung im Marktgemeinderat am 07.05.2024 ergeben sich keine Änderungen am vorliegenden Entwurf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download VMH 2024_Einzelansätze ab 40000_240418.pdf
Download VMH 2024_ENTWURF_240418.pdf

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5. Nutzungsänderung eines Ein- in ein Zweifamilienhaus mit Errichtung eines Zwerchgiebels; Jahnstr. 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 53. Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2024 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Um das Dachgeschoss als Wohnfläche zu nutzen soll im Norden ein Zwerchgiebel errichtet werden. Der Zwerchgiebel soll eine Dachneigung von 8° erhalten und 4,20 m hoch werden. Die geplante Breite beträgt 6,02 m. Im Erdgeschoss soll eine 1-Zimmer-Wohnung entstehen. Die zweite Wohneinheit soll sich über das Obergeschoss und das Dachgeschoss erstrecken.

Es sind 3 Stellplätze nachgewiesen. Für die bestehende Wohneinheit ist ein Stellplatz ausreichend, für diese kann kein weiterer gefordert werden. Für die zusätzliche Wohneinheit wurden 2 Stellplätze nachgewiesen.

Nachbarunterschriften sind vollständig nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben im Innenbereich ist in § 34 BauGB geregelt. Demnach ist die Zulässigkeit dann gegeben, wenn sich das Bauvorhaben nach Art und Maß, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Bauvorhaben fügt sich nach den Kriterien Art, Maß, Bauweise und überbaute Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt, nach Ansicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 53. Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2024 ö 6

Sachverhalt

In den letzten Wochen fanden Gespräche mit dem Wirtschaftsministerium und dem Bergamt bzgl. der auslaufenden bergrechtlichen Erlaubnis statt. 
Folgender Sachstand hierzu: Die bergrechtliche Erlaubnis läuft zum 31.10. 2024 aus. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich, da das bislang auferlegte Arbeitsprogramm nicht umgesetzt wurde (Markt ist Rechtsinhaber seit 2001). Die Bohrungen aus 2009/2011 sind bis heute nicht in Betrieb, konkrete Arbeiten ruhen seitdem. Der Zustand der Bohrungen ist entsprechend § 22 b Ziffer 2  ABBergV (Integrität des Bohrlochs ist nach dem Stand der Technik sicherzustellen und regelmäßig zu überwachen) zu überprüfen. Sofern die Integrität sichergestellt ist, ist eine sofortige Verfüllung der Bohrungen nicht notwendig. Die Verwaltung stimmt derzeit die hierfür notwendigen Untersuchungen ab.


Gem. § 78 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz gilt seit Anfang 2023 für Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten eine Sicherungspflicht, sodass im Hochwasserfall das Austreten von Heizöl verhindert wird. Das Landratsamt als zuständige Behörde hat im Jahr 2020/21 mit der Sachstandserhebung hierzu begonnen und hat in den Folgejahren betroffene Eigentümer angeschrieben. 
Aufgrund der Überschwemmungsgebiete des Bucher Grabens und der Pfettrach sind auch viele Altdorfer davon betroffen. Da bei keinem der beiden Gewässer die Fertigstellung des Hochwasserschutzes zeitlich absehbar ist, ist eine weitere Aufschiebung der Umsetzungspflicht nicht mehr möglich. In einem Gespräch zwischen Bürgermeister und Wasserrechtsabteilung des LRA wurde die Sachlage erläutert. Andere Landkreise haben diese Kontrollen schon abgeschlossen, der Landkreis Landshut war hier die letzten Jahre sehr kulant. 


Zur Pumptrack-Anlage in Eugenbach fand vor Kurzem die erste Baustellenbesprechung statt. Aufgrund der Witterung mussten die Arbeiten nochmals verschoben werden. Der Beginn ist nun für nächste Woche geplant. 


Um die Bürgerinnen und Bürger beim Ausbau von Photovoltaik und Solarthermie zu unterstützen, hat der Landkreis Landshut eine kostenlose Anwendung freigeschaltet. Mit dem neuen Solarkataster bekommen Privatpersonen und Unternehmen mit wenigen Klicks und ohne Vorkenntnisse eine kostenlose Ersteinschätzung, wie viel Sonnenstrom und -wärme Sie auf Ihrem Dach oder Parkplatz selbst erzeugen können. Über den integrierten Wirtschaftlichkeitsrechner ist außerdem sofort ersichtlich, ob sich die Anlage auch finanziell lohnt. Ggfs. wird noch eine Infoveranstaltung in Altdorf angeboten.
Link zur Anwendung: www.solarkataster-landkreis-landshut.de

Anfang April fand die Vereinsversammlung im Kastanienhof zusammen mit unserer Projektmanagerin Stephanie Pettrich statt. Die Veranstaltung war gut besucht, es waren mehr als die Hälfte der Vereine anwesend. Neben allgemeinen Unterstützungsmöglichkeiten in der Vereinsarbeit ging es konkret um die Themen Vereinssoftware/Mitgliederverwaltung und Vereins-Homepages. Zum Thema Software stellte Frau Pettrich im Nachgang eine Übersicht zusammen, welche den Vereinen zur Verfügung gestellt wurde. Im Bereich Homepage bekundeten fünf Vereine ihr Interesse an Unterstützung. Hauptpunkt war das Thema Bürgerinformation und die Möglichkeiten über Social Media Kanäle, eigenständige Apps oder Messengerdienste. Die Nachfrage von Vereinsseite bzgl. einer eigenständigen App war gering. Homepages und Infoblatt werden von deren Seite als ausreichend erachtet.


Im März fand ein erstes Treffen bezüglich eines neuen Carsharing Standortes in Pfettrach statt. Die Resonanz darauf war sehr positiv. Die Mitgliederversammlung des Vereins Autoteilen Landshut hat im April ebenfalls zu dem Vorhaben grünes Licht gegeben. Der Standort soll zentral am Feuerwehrgerätehaus in Pfettrach sein. Kommandant und Vorsitzender haben hierzu ihre Zustimmung erteilt. Zum nächsten Abstimmungstreffen lädt der Verein am Donnerstag, 16.05. um 19 Uhr in den Kastanienhof in Pfettrach ein.

Nach der Teillegalisierung von Cannabis seit 01.04. prüft die Staatsregierung eine Ordnungsermächtigung für Kommunen zur Einrichtung von cannabisfreien Zonen. Der Erlass einer Allgemeinverfügung für Volksfeste wäre bereits möglich. Die Stadt Landshut hat dies für ihre Dulten bereits umgesetzt. Aufgrund der Schutzzonen (100 m Radius) um Schulen, Kindergärten und Spielplätze ist der Konsum in weiten Teilen des Ortskerns grundsätzlich verboten. Die Kontrolle und Ahndung von Verstößen soll, nach aktuellem Stand, über das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie die Landratsämter erfolgen. Abstimmungen hierzu laufen noch.

Anlässlich des 100. Geburtstages von Fritz Koenig war für den Sommer eine Ausstellung am Anwesen der Fritz-und-Maria-Koenig-Stiftung in Ganslberg geplant. Aufgrund des Todes von Koenig´s Freund und Film-Biograph Percy Adlon im März diesen Jahres wird dieses Vorhaben nun auf das nächste Jahr verschoben. Adlon hätte das inhaltliche Konzept für das Jubiläum liefern sollen. Unter anderem sollen nun Sohn und Ehefrau von Adlon das Projekt gemeinsam mit der Stiftung fortführen. 

In Bezug auf die Anmerkung von MGR Georg Wild in der letzten Sitzung bzgl. angebotener Online-Dienste des Marktes folgende Info: Über das BayernPortal bietet der Markt derzeit 44 Online-Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger an (z. B. Auskunftssperre, Beantragung Geburtsurkunde, Gewerbean-, –ab- und –ummeldungen, Wohnsitzan- und –abmeldungen, Beantragung von Wahlunterlagen, Fund- und Verlustanzeigen etc.). Damit sind wir ähnlich wie Ergolding (54 Anwendungen), Essenbach (19) und die VG Furth (42) aufgestellt. Über weitere Angebote ist die Verwaltung im Gespräch mit den entsprechenden Stellen. 
Link: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/60219934493?plz=84032&behoerde=60219934493&gemeinde=490302251670
Die Anmeldung für Kindergartenplätze über das Bayernportal mittels der BayernID kann der Markt nicht anbieten, da die Einrichtungen von frei gemeinnützigen Trägern betrieben werden und es sich deshalb nicht um eine Leistung des Marktes handelt.

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7. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 53. Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2024 ö 7

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung vom 12.03.24 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

Der Auftrag für die Anlage bzw. Aufwertung von Ausgleichsflächen von bestehenden Bebauungsplänen wurde an die Fa. Kopp Landschaftsbau aus Hohenthann erteilt. 

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8. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 53. Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2024 ö 8

Sachverhalt

Keine.

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9. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 53. Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2024 ö 9
Datenstand vom 29.04.2024 09:24 Uhr