Einbeziehungssatzung "Neumünster Süd II" - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Gemeinderates, 14.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 55. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Altenmünster beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Teilflächen (Tf.) der Grundstücke mit den Fl.Nrn. 62, 63, 64 und 66 (Tf.) der Gemarkung Neumünster die Einbeziehungssatzung „Neumünster Süd II“ aufzustellen. Die Einbeziehungssatzung wird im Verfahren gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt; es sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden.

Der Gemeinderat billigt den von der Bürogemeinschaft OPLA ausgearbeiteten Entwurf zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Neumünster Süd II“ in der Fassung der heutigen Gemeinderatssitzung (14.07.2022) und beauftragt die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.09.2022 10:07 Uhr