Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Unterschöneberg am Kreisverkehr"
Daten angezeigt aus Sitzung:
69. Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB für den Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Unterschöneberg am Kreisverkehr“, welcher die Flurnummern 221 (Tfl.), 234/1, 234/2, 236, 236/2, 236/3, 236/4, 236/5, 236/6, 236/7, 236/8, 237, 253 (Tfl.), 253/1 (Tfl.) und 253/3 (Tfl.) der Gemarkung Unterschöneberg umfasst, die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Unterschöneberg am Kreisverkehr“.
Die Aufstellung des Bebauungsplans soll gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen. Von der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB soll abgesehen werden. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.05.2023 08:47 Uhr