Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB „Zusamzell Nordwest“ für ein Gebiet südlich eines bestehenden Gewerbebetriebes in Zusamzell zwischen Weisinger Forstbach und St.-Nikolaus-Straße
Daten angezeigt aus Sitzung: 73. Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) | 73. Sitzung des Gemeinderates | 11.05.2023 | ö | beschließend | 3 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB „Zusamzell Nordwest“ für ein Gebiet südlich eines bestehenden Gewerbebetriebes in Zusamzell zwischen Weisinger Forstbach und St.-Nikolaus-Straße in der Fassung vom 11.05.2023 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.05.2023 08:51 Uhr